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Polka oder Folter? - 1/1
atr vom 03.09.2001   |   6037 Aufrufe   |   Rubrik: Unterhaltung - Denkwürdige Urteile

Polka oder Folter?

Neue Wege im Strafvollzug

Manche würden es als grausame Bestrafung bezeichnen, als einen Verstoß gegen das Übermaßverbot, aber ein Richter im U.S.-Bundesstaat Ohio hatte kein Erbarmen: Ein 19jähriger Amerikaner wurde zum Anhören von vier Stunden Polka-Musik verurteilt, nachdem er mit seinem Lastwagen durch die Stadt gefahren war und dabei mit voll aufgedrehter Stereoanlage etwas modernere Sounds, nämlich Rap, gehört hatte.

Der Richter sah darin ein ungebührliches Verhalten: Jeder habe das Recht seine Musik zu hören, solle dabei andere aber nicht belästigen, die nicht denselben Musik-Geschmack hätten.
Er beschloss deshalb, dass der Mann eine solche Belästigung auch mal am eigenen Leib spüren sollte. Die Polka-Musik schien dazu besonders geeignet.

Der Verurteilte hat seine Strafe vergangenen Donnerstag in der lokalen Polizeistation "abgehört". Die Polizisten hatten die Anweisung, beim Strafvollzug "angemessene" Toiletten-Pausen zu erlauben.
Wie der junge Mann die Bestrafung verdaut hat, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden.

Quelle: ksee24.com, canoe.ca


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