Polizisten dürfen lange Haare tragen
AFP VOM 2.3.2006 | Nachrichten - Vor Gericht | 7796 Aufrufe Mehr zum Thema:Polizisten, Haare, Polizei, Pferdeschwanz
- Bundesgericht kippt rheinland-pfälzischen Erlass
Männliche Polizisten dürfen auch lange Haare tragen. Beschränkungen sind mit den Persönlichkeitsrechten der Beamten nicht vereinbar, urteilte am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Berlin. Es kippte damit einen gegenteiligen Erlass des Landes Rheinlandpfalz. (Az: 2 A 10239/04)
Der Erlass des Innenministeriums in Mainz verbietet männlichen Polizisten eine Haarlänge, die "deutlich über den Hemdkragen" reicht. Zur Begründung verweist das Land auf das "korrekte Erscheinungsbild" der Polizisten. Der Kläger weigerte sich, seine Haare schneiden zu lassen, und zog vor Gericht.
Das Bundesverwaltungsgericht gab ihm Recht: "Bestimmungen über die Haar- und Barttracht greifen mehr als geringfügig in das Persönlichkeitsrecht des Klägers ein", betonten die Leipziger Richter. Dies gelte vor allem deshalb, weil die Bestimmungen "über den dienstlichen Bereich hinaus in der Privatsphäre fortwirken". Für solch einen Eingriff in die Grundrechte müsse das Land zumindest "plausible dienstliche Gründe" nennen. Diese seien aber "nicht ersichtlich", so das Gericht. Insbesondere die Dienstausübung sei offenbar nicht beeinträchtigt.
Zwar könne "das öffentliche Interesse an einer angemessenen Repräsentation des Staates" Regeln für das Erscheinungsbild der Beamten rechtfertigen. Dabei dürfe sich das Land aber nicht "einem erkennbaren Wandel der Anschauung verschließen". Einen solchen Wandel habe es bei den Männerhaaren gegeben: Waren lange Haare früher noch Ausdruck des Protests, ließen sich heute aus der Haarpracht "bestimmte gesellschaftliche Vorstellungen" nicht mehr ableiten. Ob lange Haare als unseriös angesehen würden, hänge heute vielmehr vom Erscheinungsbild im jeweiligen Einzelfall ab.
2. März 2006 - 17.53 Uhr
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