Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
Zu Person X gab es laufende Verfahren bei der Polizei.
X ist volljährig und wurde, nach einem Verhör auf der Polizeiwache, von seinen Eltern abgeholt.
Der Polizist weihte die Eltern detailliert über die laufenden Verfahren gegen X ein.
Darf der Polizist das?
Wird dieser Fall von dem § 203 (2) Nr. 1 StGB
(Verletzung von Privatgeheimnissen) gedeckt?
Wenn ja, wie gebe ich eine Strafanzeige inklusive Strafantrag auf, sodass dies auch verfolgt wird?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
-- Editier von adurt am 07.10.2016 00:25
Polizist bricht Schweigepflicht - strafbar?
7. Oktober 2016
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Frage vom 7. Oktober 2016 | 00:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Polizist bricht Schweigepflicht - strafbar?
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#1
Antwort vom 7. Oktober 2016 | 00:56
Von
Status: Lehrling (1107 Beiträge, 1207x hilfreich)
Da hat X natürlich sofort und lautstark widersprochen, oder?Zitat:Der Polizist weihte die Eltern detailliert über die laufenden Verfahren gegen X ein.
Nein.Zitat:Wird dieser Fall von dem § 203 (2) Nr. 1 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) gedeckt?
Gar nicht.Zitat:Wenn ja, wie gebe ich eine Strafanzeige inklusive Strafantrag auf, sodass dies auch verfolgt wird?
Und als Rat für die Zukunft:
Einfach nicht mehr von Mama und Papa bei der Polizei abholen lassen, dann bekommen die auch nichts mit.
#2
Antwort vom 7. Oktober 2016 | 10:55
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Zitat:Da hat X natürlich sofort und lautstark widersprochen, oder?
Wo steht im Tatbestand, daß ein §203 StGB nur begangen werden kann, wenn man der Weitergabe widersprochen hat?
Eine konkludente Zustimmung kann man vielleicht konstruieren, aber bestimmt nicht wegen der ersten Tatsachenmitteilung, denn wie hätte man der vorab widersprechen sollen, per Glaskugel vielleicht?
Zitat:dann bekommen die auch nichts mit
Lt. Schilderung des TE hat der Betreffende die Eltern gezielt informiert und es war nicht etwa so, daß diese es nur mitbekommen haben, weil sie zufällig daneben standen. Sachverhaltsquetsche hilft uns nix.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. Oktober 2016 | 14:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:Da hat X natürlich sofort und lautstark widersprochen, oder?Zitat:Der Polizist weihte die Eltern detailliert über die laufenden Verfahren gegen X ein.
X konnte nicht widersprechen, da er noch im Verhörraum festgehalten wurde, während die Eltern in einem anderen Raum von dem Polizisten informiert wurden.
Ich wusste auch nicht dass sie informiert werden.
Zitat:Zitat:dann bekommen die auch nichts mit
Lt. Schilderung des TE hat der Betreffende die Eltern gezielt informiert und es war nicht etwa so, daß diese es nur mitbekommen haben, weil sie zufällig daneben standen. Sachverhaltsquetsche hilft uns nix.
Richtig.
#4
Antwort vom 7. Oktober 2016 | 15:09
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Ich würde eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Alles weitere geht dann seinen Gang. Polizisten dürfen keine Auskünfte über laufende Verfahren erteilen.
Und jetzt?
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