Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Gesetzgebung » 

Polizeigewerkschaft sieht Straftäterüberwachung skeptisch

AFP VOM 16.8.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1648 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Sicherungsverwahrung

"Unlösbare Probleme" wegen zu wenig Personal

Im Streit um die Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter hat die Polizeigewerkschaft vor einer zu großen Belastung für die Polizisten gewarnt. Eine ständige Überwachung sei "mit unserem Personal dauerhaft nicht machbar und stellt uns vor unlösbare Probleme", sagte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt.

Mit der Überwachung nur eines aus der Sicherungsverwahrung Entlassenen rund um die Uhr seien bis zu 25 Polizisten beschäftigt, sagte Wendt der "Bild"-Zeitung. Sollten 300 Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, könne die Überwachung des Staat bis zu 600 Millionen Euro kosten.

Wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 können einige gefährliche Straftäter, die zu einer Haftstrafe samt anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden waren, mit ihrer Entlassung rechnen. Das Gericht hatte es für menschenrechtswidrig erklärt, dass die Sicherungsverwahrung, die bis 1998 nur für die Dauer von zehn Jahren verhängt werden konnte, für einige im Nachhinein verlängert worden war. Nach einem Bericht des Magazins "Focus" könnten aufgrund dieses Urteils bereits im laufenden Jahr etwa hundert Schwerstverbrecher aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, in den folgenden Jahren weitere 200.

Auch mehrere Innenminister warnten im Gespräch mit der "Bild"-Zeitung vor einer Überbelastung der Polizei und riefen die Bundesregierung zum Handeln auf. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann und sein saarländischer Kollege Stephan Toscani plädierten für das Konzept der nachträglichen Sicherheitsunterbringung statt einer Verwahrung, wie es Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vorsieht. Dabei handelt es sich um eine neuartige geschlossene Einrichtung, die weder Gefängnis noch Psychiatrie sein soll. Auch der bayerische Innenminister Joachim Herrmann mahnte, die Sicherungsverwahrung dürfe nicht durch die Polizeiüberwachung ersetzt werden.

16. August 2010 - 08.37 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97927
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Hans-Christoph Hellmann
Burgwedel
Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?