Guten Tag,
angenommen Person A, minderjährig begeht eine Sachbeschädigung.
Person B ebenfalls minderjährig, wird Daheim von 2 Zivilen Polizisten besucht da die Polizei darüber informiert wurde, dass Person B die Tat eventuell gesehen hat.
Person B ist aber nicht Daheim. Die 2 Polizisten hinterlassen aber eine Nachricht für Person B da.
Die Nachricht lautet ungefähr so:
"Da Person B einer der wenigen Zeugen ist, *habe Person B an dem Tag um die Uhrzeit in der Dienststelle zu erscheinen um eine **Aussage zu tätigen"
*So hat er es wirklich gesagt.
**Nicht sicher ob Zeugenaussage oder als Tatverdächtiger. Muss Person B trotzdem als Tatverdächtiger erscheinen?
Person A hat übrigens die Aussage verweigert.
Kann Person B die Aussage verweigern bzw. muss Person B an dem Termin erscheinen?
+Sorry falsch ich den Beitrag in ein falsches Unterforum gepostet habe!
Und kann Person B den Bericht von möglicherweise anderen Zeugenaussagen einsehen?
-- Editier von fb439132-13 am 12.04.2016 14:57
-- Editier von fb439132-13 am 12.04.2016 14:59
Polizeiaussage
Fragen zu Ihrem Verfahren?
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Bei der Polizei muss niemand aussagen. Wenn B nicht will, bleibt er zuhause.
Ich kann B gut einschätzen, da die Polizisten sehr nett waren möchte B Sie wahrscheinlich nicht einfach so sitzen lassen. Wenn B also hingeht um die Aussage zu verweigern und das dann zu unterschreiben,wird das etwas nach sich ziehen?
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Naja, irgendwann könnte dann die Vorladung vom Staatsanwalt oder vom Gericht.
Wenn man da nicht erscheint, wird es ungemütlich.
Und die Aussage verweigern kann man nur in bestimmten Fällen. Wenn A und B also weder verehitratet noch eng verwandt sind, wird das auch nicht helfen. Spätestens nach ein paar Tagen Beugehaft wird die Aussagebereitshaft erfahrungsgemäß erheblich steigen.
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