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Polizei schon bei Bagatellschäden rufen?

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Polizei schon bei Bagatellschäden rufen?

Hallo,
ich hatte im letzten Herbst einen Mietwagen in Kapstadt und dafür eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen.
Leider habe ich dabei einen kleinen Schaden an der Radfelge verursacht (Reparaturkosten ca. 350 Euro.
Diesen Schaden habe ich zunächst dem Autovermieter gezahlt und dann bei meinem Versicherer eingereicht.
Dieser bemängelt jetzt, dass ich nicht die Polizei eingeschaltet habe und möchte nicht zahlen. Er verweist auf das Kleingedruckte im Vertrag.
Ist es wirklich notwendig, immer und bei kleinsten Schäden im Ausland die Polizei zu rufen?

Auf Eure Antworten freut sich

Wasserfrau 2

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von Wasserfrau2 am 12.07.2011 13:00
Status: Frischling (3 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Polizei schon bei Bagatellschäden rufen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe diesen Schaden selbst ohne andere Fahrzeugbeteiligung verursacht, indem ich, wie Sie schon richtig vermutet haben, lediglich einen Bordstein gestreift habe.
Und bei der Versicherung handelt es sich nicht um die des Autovermieters, sondern um eine von mir abgeschlossene Zusatzversicherung, die "alle Schäden" abdecken soll.
Können Sie mir sagen, ob es dazu eventuell Gerichtsurteile gibt, die sich auf diese Sachverhalte beziehen?

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von Wasserfrau2 am 13.07.2011 14:17
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Polizei schon bei Bagatellschäden rufen?
quote:
Ist es wirklich notwendig, immer und bei kleinsten Schäden im Ausland die Polizei zu rufen?

Wenn das so vereinbart wurde ...

Diesbezüglich müsste man die vertraglichen Absprachen prüfen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 17.07.2011 02:04
Status: Tao (17168 Beiträge)
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