
Die Polizei darf die Telefone von Journalisten überwachen, falls sie aus beruflichen Gründen in Kontakt mit gesuchten Straftätern stehen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht (BVG) am Mittwoch in Karlsruhe. Laut BVG ist solch ein Eingriff in die Pressefreiheit und das Fernmeldegeheimnis zulässig, wenn die Verbindungsdaten von Festnetztelefonen und Handys der Journalisten zum Aufenthaltsort eines gesuchten Schwerverbrechers führen können und eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist. Die Entscheidung darüber muss im Einzelfall ein Ermittlungsrichter fällen und dabei die Angemessenheit des Grundrechtseingriffs sorgfältig prüfen. (Az. : 1 BvR 330/96 u.a.)
Geklagt hatten zwei Journalisten, deren Telefone überwacht worden waren. In einem Fall hatte ein ZDF-Reporter mit dem damals wegen Milliardenbetrugs gesuchten Baulöwen Jürgen Schneider in den USA telefoniert. Obwohl er die Tonbandkassetten des Gesprächs von sich aus den Zielfahndern des Bundeskriminalamtes übergeben hatte, beantragte der Staatsanwalt die Erfassung aller Telefonverbindungen des Journalisten-Handys, ohne den ZDF-Mitarbeiter darüber zu informieren.
Im zweiten Fall konnte anhand der Telefondaten einer "Stern"-Journalistin der Ex-Terrorist Hans-Joachim Klein lokalisiert werden. Klein, der unter dem Namen Dirk Claussen in Frankreich lebte und bereits mit dem Verfassungsschutz über seine freiwillige Rückkehr sprach, wollte sich im "Stern" zu seinen Beweggründen äußern, wurde aber zuvor verhaftet.
Nach Ansicht der Verfassungsrichter in Karlsruhe sind derart schwerwiegende Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis nur zulässig, wenn die Bedeutung der aufzuklärenden Straftat entsprechend gewichtig ist. Ein Ermittlungsrichter müsse in solch einem Fall zwischen dem öffentlichen Interesse der Pressefreiheit und dem öffentlichen Interesse der Strafverfolgung abwägen und sich "eigenverantwortlich ein Urteil bilden". Er dürfe nicht etwa nur die Anträge der Staatsanwaltschaft auf Übermittlung der Verbindungsdaten "einfach gegenzeichnen".
Dieser so genannte Richtervorbehalt greift nach einer Studie von Experten der Universität Bielefeld allerdings in den wenigsten Fällen. Selbst unzureichende Anträge von Staatsanwälten würden von Richtern bedenkenlos unterschrieben, heißt es in der so genannten Backes-Studie. Nur knapp ein Viertel aller untersuchten richterlichen Beschlüsse waren danach vollständig, fast zehn Prozent enthielten nicht ein einziges der geforderten Kriterien.
Wegen der Fülle der Datenerhebung durch die Polizei sprach sich das VGericht indirekt für weitere Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch aus: Laut Urteil stellte die Deutsche Telekom im Jahr 2002 jeden Tag rund 216 Millionen Telefonverbindungen her. Innerhalb von drei Tagen geriet jede dieser Verbindungen zweimal in eine Überwachungsmaßnahme der Polizei. Es gefährde "die Unbefangenheit" und die "Qualität der Kommunikation" einer Gesellschaft, wenn angesichts solcher Zahlen "Risiken des Missbrauchs und ein Gefühl des Überwachtwerdens entstehen", so das Gericht.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) betonte in Karlsruhe, durch das Urteil werde die Arbeit der Journalisten nicht erschwert, da die Verhältnismäßigkeit der Anordnungen im Einzelfall geprüft würden. ZDF-Justiziar Carl-Eugen Eberle forderte deutlichere Gesetze zum Schutz journalistischer Tätigkeit.
12. März 2003 - 13.04 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2003
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