Politischen Flüchtlingen kann Status aberkannt werden
AFP VOM 24.2.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1579 Aufrufe Mehr zum Thema:Flüchtling, Irak
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Widerruf bei Irakern
Politische Flüchtlinge müssen mit einer Aberkennung ihres Flüchtlingsstatus rechnen, wenn sich die Verhältnisse in ihrem Heimatland grundlegend und dauerhaft ändern. Das entschied nach jahrelangem Rechtsstreit nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu Flüchtlingen aus dem Irak. (Az: 10 C 3.10 und weitere)
Die Kläger waren wegen ihrer Verfolgung durch das Regime des früheren irakischen Diktators Saddam Hussein als Flüchtlinge anerkannt worden. Nach dessen Sturz widerrief das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Anerkennungen - nach Angaben der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl in insgesamt rund 20.000 Fällen. Dabei stützte sich das Bundesamt auf das deutsche Ausländerrecht. Das Bundesverwaltungsgericht legte jedoch 2008 mehrere Fälle dem Europäischen Gerichtshof vor, um zu klären, ob dies auch mit EU-Recht vereinbar ist.
Nach der Antwort aus Luxemburg erlösche die Flüchtlingseigenschaft, wenn sich die Verhältnisse im Herkunftsland grundlegend geändert haben und daher die ursprünglichen Fluchtgründe dauerhaft weggefallen sind, heißt es nun in dem Leipziger Urteil. Dies setze in der Regel eine neue Führung voraus, die die bisherige Verfolgung abstellt. Eventuelle neue Verfolgungsgründe müssten Flüchtlinge neu geltend machen.
Im Irak können nach den Leipziger Urteilen diese Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt sein. In zwei Fällen bestätigte das Bundesverwaltungsgericht den Widerruf, weil die Flüchtlingsanerkennung allein mit der Gegnerschaft zu Hussein begründet war. Weitere Fälle sollen dagegen die Vorinstanzen nochmals prüfen.
24.02.2011 - 17:31 Uhr


