Polen sollen hier nicht nur für deutsche Firmen arbeiten dürfen
AFP VOM 30.9.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 2508 Aufrufe Mehr zum Thema:Dienstleistungsfreiheit
EuGH-Rechtsgutachten zu Kommissionsklage gegen Deutschland
Polnische Arbeitnehmer sollen nicht nur im Auftrag deutscher Unternehmen in Deutschland arbeiten dürfen. Nach einem am Mittwoch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegten Rechtsgutachten sollen auch Unternehmen aus anderen westeuropäischen Ländern polnische Arbeiter in Deutschland einsetzen können. Damit bestätigte Generalanwalt Ján Mazák in Teilen eine Klage der EU-Kommission gegen Deutschland. Das Urteil wird Anfang kommenden Jahres erwartet. Der EuGH ist nicht an solche Gutachten gebunden, er folgt ihnen aber in den meisten Fällen. (Az: C-546/07)
Für polnische Unternehmen gilt in Deutschland bislang noch nicht die EU-weite Dienstleistungsfreiheit. Schon vor dem EU-Beitritt Polens durften polnische Unternehmen aber im Rahmen von Werkverträgen für deutsche Auftraggeber tätig werden. Generalanwalt Mazák bestätigte nun die Auffassung der EU-Kommission, dass dies gleichermaßen auch für Unternehmen aus den anderen westeuropäischen Alt-EU-Staaten gelten muss. Andernfalls seien diese Unternehmen, beispielsweise im Wettbewerb um einen Bauauftrag, benachteiligt.
Dagegen ist es nach Überzeugung Mazáks aber zulässig, dass Deutschland Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit für die Entsendung polnischer Arbeiter sperrt. Damit widersprach der EuGH-Rechtsgutachter der Ansicht der EU-Kommission, Deutschland dürfe keine wechselnden und neuen Regionen benennen, für die diese Regelung greift.
30. September 2009 - 15.35 Uhr
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