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Polanskis Familie dankt Sarkozy für Einsatz für Freilassung

AFP VOM 26.11.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 924 Aufrufe
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Schweizer Ministerium kündigt rasche Entscheidung an

Der Filmemacher Roman Polanski hat seine anstehende Freilassung aus dem Gefängnis nach Einschätzung seiner Familie zu einem großen Teil auch Frankreichs Staatschef Nicolas Sarkozy zu verdanken. "Der Präsident war sehr effizient", sagte Polanskis Schwägerin, die französische Schauspielerin Mathilde Seigner, der französischen Zeitung "Le Parisien". "Ich gehe nicht so weit zu sagen, dass Roman dank dem Präsidenten freigelassen wird, aber er war super. Er hat ihn sehr stark unterstützt."

Wann genau Polanski unter Auflagen auf freien Fuß kommt, blieb zunächst unklar. Das Schweizer Justizministerium kündigte an, "schnell" darüber zu befinden, ob es gegen die Freilassung Einspruch einlegt. Diese Entscheidung werde "auf jeden Fall vor Ablauf der Einspruchsfrist von zehn Tagen erfolgen", sagte Ministeriumssprecher Folco Galli der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf hatte am Mittwoch bereits gesagt, sie sehe keinen Grund für einen Einspruch.

Die Schweizer Polizei hatte den Regisseur Ende September aufgrund eines US-Haftbefehls festgenommen. Die US-Justiz wirft Polanski vor, 1977 mit einem 13-jährigen Mädchen geschlafen zu haben, das er zuvor mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht hatte. Am Mittwoch hatte ein schweizerisches Bundesgericht entschieden, dass der 76-Jährige Oscar-Preisträger bis zur Entscheidung über seine mögliche Auslieferung unter Auflagen aus dem Gefängnis entlassen werden kann. Polanski muss dazu 4,5 Millionen Franken (knapp drei Millionen Euro) Kaution zahlen und wird in der Schweiz unter Hausarrest gestellt. Überwacht werden soll dies durch eine elektronische Fußfessel.

Mathilde Seigner, die Schwester von Polanskis Frau Emmanuelle Seigner, äußerte Unverständnis dafür, dass die Schweizer Justiz Polanski so lange in Haft gehalten habe und er "32 Jahre danach" überhaupt festgenommen worden sei, nachdem das "Opfer den Wunsch geäußert hat, seine Klage zurückzuziehen".

26. November 2009 - 12.07 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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