Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » International » 

Polanskis Anwälte beantragen US-Verfahren in Abwesenheit

AFP VOM 7.1.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 753 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Polanski

Schweiz entscheidet bis Februar über Auslieferung

Die Anwälte des Starregisseurs Roman Polanski haben eine Fortführung des Missbrauchsverfahrens in den USA ohne den Angeklagten beantragt. Polanskis Anwälte ersuchten den zuständigen Richter in Los Angeles, den Prozess in Abwesenheit des 76-Jährigen fortzusetzen. Richter Peter Espinoza setzte eine Anhörung für den 22. Januar an, um über die Forderung zu entscheiden.

Erst im Dezember hatte ein kalifornisches Berufungsgericht einen Antrag von Polanskis Anwälten auf Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Gleichzeitig aber forderte es, der Begründung der Anwälte so rasch wie möglich nachzugehen - diese hatten schwere Verfahrensfehler in den 1970er Jahren geltend gemacht.

Die US-Justiz will Polanski wegen des sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen vor 32 Jahren zur Verantwortung ziehen. Polanski hatte die Tat gestanden, war 1978 jedoch vor einer Verschärfung seines Urteils aus den USA geflohen. Derzeit steht der Regisseur in der Schweiz, wo er auf Betreiben der USA festgenommen wurde, unter Hausarrest. Eine Auslieferung an die USA will Polanski unter allen Umständen verhindern.

Espinoza und die Staatsanwaltschaft hatten in den vergangenen Monaten wiederholt betont, ein endgültiges Urteil sei nur in Anwesenheit des französisch-polnischen Filmemachers möglich. Der stellvertretende Bezirksstaatsanwalt David Walgreen bekräftigte jetzt die Forderung. Die Staatsanwaltschaft sei durchaus bereit, sich den Vorwürfen von Polanskis Anwälten zu stellen, aber nicht, "während er in aller Behaglichkeit in seinem Schweizer Chalet bleibt". Wolle er seinen Prozess beschleunigen, könne Polanski auf eine Entscheidung der Schweiz auf das Auslieferungsgesuch der USA verzichten und sofort nach Los Angeles kommen. "Wir denken, es steht einem Flüchtling nicht zu, den Verlauf eines Gerichtsverfahrens vorzuschreiben," sagte Walgreen.

Die Schweizer Justiz wird möglicherweise erst im Februar über den Auslieferungsantrag der USA entscheiden. Die Vorbereitungen seien in vollem Gange, eine endgültige Entscheidung werde im Januar oder Februar fallen, sagte ein Sprecher des Berner Justizministeriums. Er wollte sich nicht dazu äußern, ob die Justiz möglicherweise zuvor die Entscheidung von Richter Espinoza am 22. Februar abwarten will.

7. Januar 2010 - 12.52 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97927
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Arne Pfaus
Wegberg
Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Strafrecht, Datenschutzrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?