Playstation Konto gesperrt. Erworbener Inhalt?

8. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Davied84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Playstation Konto gesperrt. Erworbener Inhalt?

Hallo,

meine Playstation OnlineID war wohl jemandem nach 8 Jahren Benutzung zu Anstößig, daraufhin hat mich Sony ohen Möglichkeit meine ID zu ändern dauerhaft gesperrt.

Nach ein wenig hin und her mit dem Support bleibt es dabei.

Meine kompletten erworbenen Inhalte im Wert von geschätzt 2000 Euro plus die Investierte Zeit auf dem Konto sind weg.

Dazu gab es mal diesen Rechtspruch, der aber Wohl noch nicht Rechtskräftig ist, gegen Amazon.

Das Oberlandesgericht Köln hat mit Datum vom 26.02.2016, Az. 6 U 90/15 , entschieden, dass Amazon seinen Kunden den Zugriff auf bereits gekaufte digitale Inhalte nach einer Kontosperrung weiter ermöglichen muss. Amazon hatte in seinen AGB eine Klausel verwendet, wonach es sich das Recht einräumte, Kunden „Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern" für den Fall, dass Kunden „gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen".

Gilt das selbe dann auch für Sony?

MfG

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Davied84):
Gilt das selbe dann auch für Sony?

Ein Urteil gilt immer nur zwischen den Parteien. Streng gemommen müsste also jeder andere Kunde trotz gleichem Sachverhalt amazon wieder verklagen.

Das Urtiel hier gilt mangels Rechtskraft noch nicht einmal zwischen den Parteien.


Und solange Sony nicht von amazon aufgekauft wurde. muss sich Sony gar nicht dafür interessieren.


Dann müsste man nach prüfen, mit wem man den Vertrag abgeschlossen hat. Wenn das die Sony Corporation, Minato, Tokio, Japan oder die Sony Interactive Entertainment (SIE), 2207 Bridgepointe Pkwy. San Mateo, CA 94404 waren, dann dürften die sich für deutsche Urteilen nich tsonderlich interessieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Davied84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Na toll.

Es ist Sony Interactive Entertainment.

D.h. das da jetzt das Britische Recht gilt und ich schauen muss was da so entschieden wurde?

Edit: Bringt es mir dann was den Bayrischen Verbraucherschutz zu kontaktieren?

MfG

-- Editiert von Davied84 am 08.07.2017 18:02

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Davied84):
Gilt das selbe dann auch für Sony?

Ein Urteil gilt immer nur zwischen den Parteien. Streng gemommen müsste also jeder andere Kunde trotz gleichem Sachverhalt amazon wieder verklagen.

Das Urtiel hier gilt mangels Rechtskraft noch nicht einmal zwischen den Parteien.


Und solange Sony nicht von amazon aufgekauft wurde. muss sich Sony gar nicht dafür interessieren.


Dann müsste man nach prüfen, mit wem man den Vertrag abgeschlossen hat. Wenn das die Sony Corporation, Minato, Tokio, Japan oder die Sony Interactive Entertainment (SIE), 2207 Bridgepointe Pkwy. San Mateo, CA 94404 waren, dann dürften die sich für deutsche Urteilen nich tsonderlich interessieren.


Totaler Quatsch.

1.: Es gilt natürlich der deutsche Konsumentenschutz. Darüber hinaus ist es auch klar, dass man nicht einfach Inhalte, die man bezahlt hat (und lebenslang nutzen darf), einfach mal enteignet.
2.: Wenn es so einfach wäre für Firmen sich aus der deutschen Gerichtsbarkeit zu drücken, dann gute Nacht.
3.: Wie ich soeben feststellte, hat Sony gar kein Impressum. Wer will eine Abmahnung senden? Schon witzig...
MS und Nintendo haben eins btw...
4.:
Sony Europe Limited, Zweigniederlassung Deutschland
Kemperplatz 1
10785 Berlin
Deutschland
5,; Sollte das nicht klappen, kann man trotzdem ein Urteil in Deutschland erhalten und gegen Sony Europe mit einem Gerichtsvollzieher hin.

Dort kann man durchaus sein Recht auch durchsetzen...

-- Editiert von asd1971 am 09.07.2017 00:18

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Totaler Quatsch.


Nee ASD,

HVS hat mit seinen grundsätzlichen Aussagen schon recht.

Zitat (von asd1971):
1.: Es gilt natürlich der deutsche Konsumentenschutz.
Nur wenn es sich um Rechtsgeschäfte mit einem Unternehmen mit Sitz in der BRD handelt, aber nicht, wenn das Angebot im I-Net irgendwo angeboten wird. Dann gilt Landesrecht.

Zitat (von asd1971):
5,; Sollte das nicht klappen, kann man trotzdem ein Urteil in Deutschland erhalten und gegen Sony Europe mit einem Gerichtsvollzieher hin.
Der erhält dann einen Datensatz auf USB-Stick, mit dem keiner was anfangen kann, ohne Zugang zu der Seite. Geil.

Zitat (von asd1971):
Darüber hinaus ist es auch klar, dass man nicht einfach Inhalte, die man bezahlt hat (und lebenslang nutzen darf), einfach mal enteignet.
Hat man (der TS) für die Inhalte tatsächlich etwas an Sony bezahlt, oder bewertet er nur seine Spielstandsfortschritt mit allen in der Zeit erworbenen Erweiterungen?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von asd1971):
Totaler Quatsch.


Nee ASD,

HVS hat mit seinen grundsätzlichen Aussagen schon recht.

Zitat (von asd1971):
1.: Es gilt natürlich der deutsche Konsumentenschutz.
Nur wenn es sich um Rechtsgeschäfte mit einem Unternehmen mit Sitz in der BRD handelt, aber nicht, wenn das Angebot im I-Net irgendwo angeboten wird. Dann gilt Landesrecht.

Zitat (von asd1971):
5,; Sollte das nicht klappen, kann man trotzdem ein Urteil in Deutschland erhalten und gegen Sony Europe mit einem Gerichtsvollzieher hin.
Der erhält dann einen Datensatz auf USB-Stick, mit dem keiner was anfangen kann, ohne Zugang zu der Seite. Geil.

Zitat (von asd1971):
Darüber hinaus ist es auch klar, dass man nicht einfach Inhalte, die man bezahlt hat (und lebenslang nutzen darf), einfach mal enteignet.
Hat man (der TS) für die Inhalte tatsächlich etwas an Sony bezahlt, oder bewertet er nur seine Spielstandsfortschritt mit allen in der Zeit erworbenen Erweiterungen?

Berry


Das ist allem nötigen Respekt einfach falsch! Wenn eine Firma (hier Sony) einem deutschen Kunden eine Plattform bietet, muss sich dieses Firma an die deutschen Gesetze halten. Ganz einfach.

Das gilt genauso für Facebook, Amazon und Co.

http://www.silicon.de/41572602/wann-verbraucher-im-inland-gegen-auslandische-firma-klagen-durfen/?inf_by=59616cad671db86f4e8b4837

Darüber hinaus ist das was du schreibst einfach Irreführung. Amazon musste den Account auch freigeben. Der Kunde hat KEINEN USB Stick bekommen. Darüber hinaus muss der Kunde natürlich die Möglichkeit haben weiterhin spielen zu können.

Ansonsten sind auch die Erweiterungen natürlich auch Bestandteil eines Kaufs. Genauso wie bei Amazon.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Das ist allem nötigen Respekt einfach falsch! Wenn eine Firma (hier Sony) einem deutschen Kunden eine Plattform bietet, muss sich dieses Firma an die deutschen Gesetze halten. Ganz einfach.

Richtig.
Aber das praktische Problem ist doch, dass der Arm der deutschen Justiz doch ziemlich kurz ist, wenn eine ausländische Firma diese Pflichten einfach ignoriert.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei sehr unterschiedliche Dinge, besonders wenn der Vertragspartner im Ausland sitzt.
Selbst wenn der Fragesteller die Fa. Sony in Deutschland verklagt und auch noch recht bekommt, was dann? Ein deutscher Gerichtsvollzieher geht nicht nach England. Und die englische Justiz ist für vieles bekannt, aber gerade nicht für überschäumende Kooperationsbereitschaft mit dem Festland.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Das ist allem nötigen Respekt einfach falsch! Wenn eine Firma (hier Sony) einem deutschen Kunden eine Plattform bietet, muss sich dieses Firma an die deutschen Gesetze halten. Ganz einfach.

Richtig.
Aber das praktische Problem ist doch, dass der Arm der deutschen Justiz doch ziemlich kurz ist, wenn eine ausländische Firma diese Pflichten einfach ignoriert.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei sehr unterschiedliche Dinge, besonders wenn der Vertragspartner im Ausland sitzt.
Selbst wenn der Fragesteller die Fa. Sony in Deutschland verklagt und auch noch recht bekommt, was dann? Ein deutscher Gerichtsvollzieher geht nicht nach England. Und die englische Justiz ist für vieles bekannt, aber gerade nicht für überschäumende Kooperationsbereitschaft mit dem Festland.


Zum einen gibt es mittlerweile die Möglichkeit EU-weit sein Recht durchzusetzen.

Siehe auch Versäuminisse von Airlines, die Kunden Geld nicht zurückzahlen (non-EU) und der Gerichtsvollzieher mal den Flieger beschlagnahmt.

Oder auch damals das Boot A vom Oligarchen, weil Rechnungen nicht bezahlt wurden.

Oder auch Lena Mayer-Landrut, die mit den Anwälten plötzlich das Internet leer fegt...Es geht alles.

Da Sony eine Tochtergesellschaft in Deutschland hat, kann der Gerichtsvollzieher auch diese in Haftung nehmen.

Alles eine Frage, einen guten Anwalt zu haben. Btw.: bei der Argumentation wäre es nicht möglich Facebook and Amazon zu verklagen. Was offensichtlich doch gelang. :devil:

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Davied84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss wohl noch erwähnen das die Daten nicht wirklich weg sind. Ich kann nur nicht mehr auf den Account zugreifen auf dem sich die Daten befinden. Auf USB Stick kopieren funtioniert auch nicht da alles Accountgebunden ist. So gesehen müsste der Supportmitarbeiter nur einen Klick machen um mich wieder freizuschalten, keine große Sache, müsste man meinen.

Klagen will ich eigentlich auch erst mal nicht, ausser die Sache ist 100 Prozent sicher, dann vielleicht.

Eher würde ich aber Argumente liefern wollen damit Sony einsieht das die ganze Sache so endet das ich meine Daten bekomme.

Ich finde die ganze Sache auf jeden Fall sehr dreist von Sony.

Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Davied84):
Ich muss wohl noch erwähnen das die Daten nicht wirklich weg sind. Ich kann nur nicht mehr auf den Account zugreifen auf dem sich die Daten befinden. Auf USB Stick kopieren funtioniert auch nicht da alles Accountgebunden ist. So gesehen müsste der Supportmitarbeiter nur einen Klick machen um mich wieder freizuschalten, keine große Sache, müsste man meinen.

Klagen will ich eigentlich auch erst mal nicht, ausser die Sache ist 100 Prozent sicher, dann vielleicht.

Eher würde ich aber Argumente liefern wollen damit Sony einsieht das die ganze Sache so endet das ich meine Daten bekomme.

Ich finde die ganze Sache auf jeden Fall sehr dreist von Sony.

Mfg


Ohne Klage keine Chance. War bei Amazon auch nicht anders.

Wenn du Inhalt für 2000,- gekauft hast, lohnt es sich dagegen vorzugehen.

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