Platzierung von Fake Werbung auf Webseite

29. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
iNono
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Platzierung von Fake Werbung auf Webseite

Hallo,

es gibt Werbenetzwerke, die einem einfach nur eine URL geben und auf diese URL soll man dann seine Besucher weiterleiten, egal wie. Auf einer Seite gibt es sogar ein paar Tipps dafür, wie man das machen könnte. Zum Beispiel könnten Anbieter von Streaming Seiten über dem eigentlichen Stream einen fake Stream platzieren, der zum Klick locken soll, sodass der Benutzer auf die URL weitergeleitet wird. Das Beispiel soll euch zeigen, dass es also von den Werbeanbietern sogar empfohlen wird, seine Besucher reinzulegen.

Jetzt meine Frage:

Ist sowas erlaubt und dürfte man auch zum Beispiel so Fake Banner erstellen mit (übertrieben) "100€ Amazon Gutschein geschenkt" und dann bei einem Klick aber einfach nur auf die URL verweisen? Also mal ganz davon abgesehen, wie das meine Besucher finden würden und ob sie meine Seite danach nochmal besuchen würden. Würde mich erstmal einfach nur interessieren, ob sowas erlaubt ist.

Viele Grüße

Probleme mit dem Gewerbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von iNono):
Würde mich erstmal einfach nur interessieren, ob sowas erlaubt ist.

Zumindest in Deutschland eher nicht.

Wettbewerber könnten auf Grundlage des UWG vorgehen.

Strafrechlich könnte es in den Bereich Betrug/Beihilfe zum Betrug gehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Die Einleitung liest sich etwas wie linksradikale Ansichten gegen die kapitalistische verführende Werbewirtschaft......

Bitte etwas konkreter werden, ob es sich um etablierte Onlne-Werbung handelt, wo etwa ein Banner als Werbemittel angeboten wird und der Surfer dann auf die zugehörige Angebots/Shopseite kommt.
Oder ob es sich eher um Richtung Clickjacking und Klickbetrug in den Foren und Webseiten der digitalen Unterwelt handelt.
Eine Unterstützung desselbigen macht im strafrechtlichen Sinne freilich mitschuldig.

Im ersten Fall müssen die nur allgemeinen Regeln für Gewerbemeldung, Steuern, Impressumspflicht usw eingehalten werden.

Im letzteren Fall hätten wir auch gewerblich betriebene Verbrauchertäuschung und Verstöße gegen Markenrechte. Dazu eine Mithaftung, wenn die "Netzwerkanbieter" noch Malware beisteuern, die Daten und Cookies der Surfer ausschnüffeln oder anderen Schmuh mit dem abgegriffenen Traffic der Besuche machen.
In der Praxis sind die strafrechtlichen Konsequenzen eher vernachlässigbar im Gegensatz zu den happigen zivilrechtlichen "Strafen".
Das kann dann von Wettbewerbern als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden. Und die finden sowas schneller als einem lieb sein kann. Da ist es auch unerheblich ob man noch Schüler, Azubi, Student oder schon offizieller Unternehmer ist: Bannerschaltung gegen Geld gilt grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit.

Die gehörnte Firma kann Störungen des Gewerbebetriebs und vor allem eine unzulässige Verwendung der Marke abmahnen.
Da kommen Streitwerte von 25.000-50.000 Euro und damit schnell mehrere tausend Euro Anwaltsgebühren zusammen.. Bei den Unterlassungserklärungen muss man schon unbedingt fachjuristischen Beistand holen, weil da sehr böse Fallen drin sein können.

Dazu kommt noch der Selbstbetrug: Bei der Frage, warum die zwielichtigen Netzwerke sowas machen, hängt es freilich am Geld. Das einfache Modell: Der Webseitenbetreiber/Werber legt einen Bannerlink in das Netzwerk. Das NW leitet die Klicks z.B. auf einen Händler weiter, der dem NW dafür - sagen wir - 10 Cent gibt. Das Risiko liegt aber weitgehend beim Werber, der nur einen kleinen Teil von den 10 Cent bekommt.
Würde der Webseitenbetreiber sich direkt in den Werbepartnerprogrammen der Shopanbieter oder einem klassischen Online-Display- oder Affiliate-Netzwerk anschließen würde er sich die 10 Cent direkt selber und ohne die o.g, Probleme einstecken können.
Eben keine Trittbrettfahrerei für minimale Leistung mehr

Also lieber Finger weg.




-- Editiert von maestro1000 am 30.03.2017 23:39

0x Hilfreiche Antwort

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