Plagiat auf eBay ersteigert

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Startpreis von 1 Euro auch bei Originalware üblich - geringer Startpreis ist kein Indiz für ein Imitat

Frage: Ich habe auf eBay eine neuwertige Rolex ersteigert, die sich dann allerdings als Imitat herausstellte. Aufgrund der Auktion bin ich von einer echten Uhr ausgegangen. Was jetzt?

123recht.de: Wenn Text und Aufmachung der Auktion den Eindruck erwecken, dass es sich um eine echte Rolex handelt, dann muss der Verkäufer dafür auch einstehen. In diesem Fall können Sie das Plagiat zurückgeben, die Lieferung der echten Rolex oder vom Verkäufer Schadenersatz verlangen - bis zum Preis des Originals. In solchen Fällen sollten Sie auch Strafanzeige wegen Betrugs stellen.

Von 123recht

Frage: Die Auktion begann bei 1 Euro. Der Verkäufer sagt, dass der geringe Anfangspreis ja dafür spricht, dass es keine originale Rolex sein kann.

123recht.de: Bei eBay ist der Preis des Höchstbietenden entscheidend, nicht der Startpreis. Niedrige Startpreise auch bei hochwertiger Ware sind nicht unüblich und kein Indiz für Echtheit oder Fälschung. Lassen Sie sich nicht abwimmeln und lassen Sie die Auktion von einem Rechtsanwalt prüfen.

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