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Plädoyer in Prozess um Feuertod von Asylbewerber verschoben

AFP VOM 1.12.2008 | Nachrichten - Vor Gericht | 3049 Aufrufe
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Oury, Jalloh

Urteile sollen wie geplant am Montag gesprochen werden

Die Plädoyers im Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh vor dem Landgericht Dessau sind verschoben worden. Es gebe noch "Gesprächsbedarf", sagte die Nebenklagevertreterin Regine Götz nach einer halbstündigen Sitzung mit dem Vorsitzenden Richter Manfred Steinhoff und den Verteidigern der beiden Angeklagten. Ursprünglich sollte in dem Prozess gegen zwei Polizisten, denen eine Mitschuld am Tod von Jalloh vorgeworfen wird, die Staatsanwaltschaft plädieren.

Der Asylbewerber aus Sierra Leone war im Januar 2005 an Händen und Füßen gefesselt in einer Dessauer Polizeizelle verbrannt. Laut Obduktion starb er an einem Hitzeschock.

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin braucht die Vorbereitung zum Abschluss des bereits seit März 2007 andauernden Verfahrens "mehr Zeit, als die Kammer und die Verfahrensbeteiligten vermutet haben". Der Termin sei deshalb aufgehoben worden. Nähere Einzelheiten nannte sie aber nicht.

Ulrich von Klinggräff, der als Anwalt der Nebenklage den Vater von Oury Jalloh vertritt, sagte, es gebe einen Vorschlag des Gerichts, über den er mit seinem Mandanten sprechen müsse. Voraussichtlich soll nun am Freitag, spätestens aber Montag mit den Plädoyers begonnen werden. Nach Gerichtsangaben bleibt es bei dem für den 8. Dezember geplanten Termin für die Urteilsverkündung.

Der Tod von Oury Jalloh hatte in Deutschland und auch international für großes Aufsehen gesorgt und Proteste ausgelöst. Der Asylbewerber war am 7. Januar 2005 festgenommen worden, weil sich zwei Frauen von dem alkoholisierten Mann belästigt fühlten. Weil Jalloh sich den Beamten nach deren Angaben widersetzte, wurde er an eine Pritsche in eine Gewahrsamzelle gefesselt. Die Anklage wirft dem früheren Dienstgruppenleiter des Polizeireviers Dessau, Andreas S., vor, nach Ausbruch des Feuers in der Zelle, den Alarm zweimal ignoriert zu haben. Er muss sich deshalb wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten.

Dem Mitangeklagten Hans-Ulrich M. legt die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung zu Last. Er soll bei der Durchsuchung des Asylbewerbers ein Feuerzeug übersehen haben, mit dem Jalloh später trotz Fesselung die Matratze in der Gewahrsamzelle entzündet haben soll.

2. Dezember 2008 - 10.48 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008


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