Pkw mit Schaden aus Werkstatt
Hallo, ihr Wissenden !
Ich habe kürzlich meinen Pkw (rd. 140.000 km) zu einem Motortausch in der Werkstatt gehabt. Als ich den Wagen zurückerhalten habe, bemerkte ich, dass meine Klimaanlage nicht mehr lief. Vor dem Motorschaden, bzw. -austausch, lief die Klimaanlage einwandfrei.
Die Werkstatt hat sich die Sache angesehen und festgestellt, dass der Kompressor defekt sei. Obwohl der Kompressor unstreitig im Zuge des Motortausches aus- und wieder eingebaut werden musste, sieht die Werkstatt keinerlei Zusammenhang zwischen dem eingetretenen Phänomen und dem Motortausch. Man sagte mir, "in dem Alter geht so ein Kompressor schon mal kaputt".
Dir Werkstatt hatte übrigens, wie sie einräumte, keinen Funktionstest der Klimaanlage durchgeführt, so dass sie erst durch mich auf den Defekt aufmerksam wurde. Die Werkstatt behauptete, so ein Funktionstest sei nicht üblich.
Habe ich eine ernstzunehmende Handhabe gegen die Werkstatt ?
Würde im Streitfall ein Richter eher davon ausgehen, dass die Arbeiten der Werkstatt ursächlich sind ? Trifft mich irgendeine Beweislast, wegen der Kausalität ?
Benötigt Ihr noch Sachverhalt ?
Vielen Dank für Eure Tipps schon jetzt.
RALF
von Radotax am 24.05.2005 01:40
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>Pkw mit Schaden aus Werkstatt
Guten Tag Ralf,
hier muss geprüft werden, ob die Klimaanlage durch die Reparatur beschädigt worden sein kann, oder ob dieses auf den normalen Verschleiss zurückzuführen ist. Ein Richter wäre hier, es sei denn er weiss es selbst, auf den Rat eines Fachmannes angewiesen. Stellen Sie diese Frage bitte in der "Auto-Rubrik", da sich dort einige Leser engagieren, die beruflich im KfZ-Bereich tätig sind.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
von Hr. J. Rönner am 24.05.2005 11:21
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