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Pkh oder Beratungshilfe

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Pkh oder Beratungshilfe

Hallo,
steht mir als beschuldigter in einer Strafsache (Diebstahl ohne erschwerende Umstände) PKH oder Beratungshilfe zu?. Da es keine Beweise gegen mich gibt, und ich Unschuldig bin da andere Sachen wie Personen Trickdiebstahl nicht ausgeschlossen werden kann. Bitte um schnelle Hilfe


von fire2005 am 25.10.2005 16:10
Status: Praktikant (22 Beiträge)
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>Pkh oder Beratungshilfe
Guten Tag,

die Möglichkeit auf PKH im Strafverfahren besteht nicht.

Beratungshilfe im Strafverfahren können Sie beantragen. Bei entsprechender Bedürftigkeit kann diese bewilligt werden. Diese gilt dann jedoch nur für außergerichtliche Maßnahmen des Rechtsanwalts (zB Briefkorrespondenz).


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -





von Hr. J. Rönner am 25.10.2005 16:28
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>Pkh oder Beratungshilfe
das heißt ich kann mich jetzt erstmal kostenfrei von einen anwalt beraten lassen. weil ich heute schon mit einen anwalt telefoniert habe und er mir sagte das ich mit ca.120 € für das erste gespräch rechnen muss würde dieser betrag bei beratungshilfe mir auch in rechnung gestellt?


von fire2005 am 25.10.2005 16:59
Status: Praktikant (22 Beiträge)
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>Pkh oder Beratungshilfe
Man geht zunächst zu seinem Amtsgericht, schildert dem dort für die Beratungshilfe zuständigen Rechtspfleger sein Problem und legt seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dar. Wenn das Amtsgericht dem Anliegen mit einer sofortigen Auskunft, einem Hinweis auf sonstige Beratungsmöglichkeiten oder der Aufnahme eines Antrags entsprechen kann, gewährt es selbst dies Hilfe. Sonst stellt es einen Berechtigungsschein aus. Mit diesem Berechtigungsschein kann man eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt eigener Wahl aufsuchen. Man kann die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt auch unmittelbar aufsuchen, dort seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse glaubhaft machen und bitten, den schriftlichen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe durch das Amtsgericht nachträglich zu stellen. Jeder Rechtsanwalt ist zur Beratungshilfe verpflichtet. Er darf sie nur im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnen.

Es gilt im ganzen Bundesgebiet, jedoch mit folgender Ausnahme:

In den Ländern Bremen und Hamburg bleibt es bei der dort schon seit längerem eingeführten öffentlichen Rechtsberatung. Dort kann man also nicht wegen einer Beratung nach dem Beratungshilfegesetz einen Rechtsanwalt aufsuchen. Auskunft erteilen in Hamburg die öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstellen, in Bremen die Arbeitnehmerkammern.

In Berlin kann man zwischen der dort schon eingeführten öffentlichen Rechtsberatung und anwaltlicher Beratungshilfe, wie sie oben beschrieben ist, wählen.

Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist kostenlos. Dem Rechtsanwalt, den man mit dem Berechtigungsschein vom Amtsgericht oder unmittelbar aufgesucht hat, muss man eine Gebühr von 10,- Euro zahlen. Die Gebühr kann erlassen werden, wenn sie die rechtsuchende Person nur schwer aufbringen kann.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -





von Hr. J. Rönner am 25.10.2005 17:13
Status: Tao (9851 Beiträge)
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>Pkh oder Beratungshilfe
das heißt ich gehe morgen zum amtsgericht und beantrage dies. was enthält die beratungshilfe? es geht um die sache aus dem beitrag verdachts des diebstahls.


von fire2005 am 25.10.2005 17:25
Status: Praktikant (22 Beiträge)
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>Pkh oder Beratungshilfe
Die Beratungshilfe in Strafsachen umfasst nach § 2 BeratHiG lediglich eine 'Beratung'. Eine 'Vertretung' (z.B. Anfordern von Akteneinsicht) oder gar 'Verteidigung' im Gerichtsverfahren ist hiervon nicht umfasst.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 25.10.2005 17:37
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>Pkh oder Beratungshilfe
quote:
was enthält die beratungshilfe?
Die Frage habe ich in einem oberen Beitrag beantwortet. Desweiteren verweise ich auf den Beitrag meines Kollegen Bob, der diese zutreffend auch beantwortet hat.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -





von Hr. J. Rönner am 25.10.2005 18:04
Status: Tao (9851 Beiträge)
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>Pkh oder Beratungshilfe
Wer weiß wo steht, daß ich 10 € Zuzahlung zum Beratungsschein leisten muß, oder kann es der Anwalt nur verlangen und wann ja wann nicht. Wo steht das commentiert.

Diese 10 € veranlassen mich immer wieder den Anwalt zu verlassen.

Wenn ich keine Beratung will, sondern er soll einen Rechtsfall unter PKH annehmen, dann kann er auch keine 10 € verlangen. Ich brauche die Beratung nicht, sondern sein Auftreten vor Gericht, was immer er mich beraten wird ist für die Katz, denn der Richter entscheidet, ob welches recht oder Unrecht er anwenden wird.

Dann war ich soweit, daß ich einen PKH-Antrag, der kostet nichts, selbst eingebracht habe und dann den Anwalt gesucht, das geht und er übernimmt den Fall.
Bin ich aber so dusselig und gebe ihm noch ein Schmankerl , einen Beratungsschein, dann will er noch 10 €.
Also gibt man einem Anwalt noch zusätzlich einen kleinen Finger, dann reißt er gleich dem Arm raus.


von Winfriedjur am 05.04.2006 19:13
Status: Praktikant (22 Beiträge)
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>Pkh oder Beratungshilfe
Bevor Sie etwas in der Art wie vorstehend schreiben, sollten Sie vielleicht erst einmal nachdenken und ggf. einen Blick in das Gesetz werfen (Nr. 2600 RVG).

-- Editiert von thosim am 05.04.2006 19:34:39


von thosim am 05.04.2006 19:22
Status: Unsterblich (2194 Beiträge)
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>Pkh oder Beratungshilfe
@Winfriedjur:
Ob man es Beratung nennt oder Absprache, der Anwalt soll einen so vertreten wie man es will, oder nicht?
Dazu gehört aber auch, dass er einem die Möglichkeiten der Verteidigung zeigt (berät könnte man auch sagen) und dann sucht man sich raus was man will.
Warum also eine Beratung oder Absprache überflüssig sein soll verstehe ich nicht, immerhin soll er ja vor Gericht so auftreten wie der Mandant es wünscht.

Oder sehe ich das falsch?

Gruß Holger


von holiday357 am 05.04.2006 19:27
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>Pkh oder Beratungshilfe
Im Übrigen, lieber W ... jur, wir befinden uns hier im strafrechtlichen Teil des Forums. Vielleicht sollten Sie erst einmal Ihr Vokabular sortieren. Viel Erfolg dabei! Vielleicht gelingt es ja.


von thosim am 05.04.2006 19:38
Status: Unsterblich (2194 Beiträge)
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