>Pkh oder Beratungshilfe
Wer weiß wo steht, daß ich 10 € Zuzahlung zum Beratungsschein leisten muß, oder kann es der Anwalt nur verlangen und wann ja wann nicht. Wo steht das commentiert.
Diese 10 € veranlassen mich immer wieder den Anwalt zu verlassen.
Wenn ich keine Beratung will, sondern er soll einen Rechtsfall unter PKH annehmen, dann kann er auch keine 10 € verlangen. Ich brauche die Beratung nicht, sondern sein Auftreten vor Gericht, was immer er mich beraten wird ist für die Katz, denn der Richter entscheidet, ob welches recht oder Unrecht er anwenden wird.
Dann war ich soweit, daß ich einen PKH-Antrag, der kostet nichts, selbst eingebracht habe und dann den Anwalt gesucht, das geht und er übernimmt den Fall.
Bin ich aber so dusselig und gebe ihm noch ein Schmankerl , einen Beratungsschein, dann will er noch 10 €.
Also gibt man einem Anwalt noch zusätzlich einen kleinen Finger, dann reißt er gleich dem Arm raus.
von Winfriedjur am 05.04.2006 19:13
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