Hallo, Person X hat es versäumt, nach zweifacher Aufforderung eine Erklärung über ihre wirtschaftliche Lage in den genannten Fristen abzugeben. Jetzt wurde die PKH aufgehoben. Die förmliche Zustellung erfolgte am Tag Y, Uhrzeit ist nicht angegeben. Da sich die wirtschaftliche Situation von Person X nicht geändert hat, möchte diese eine Beschwerde einlegen. Meine Frage ist, ob die Frist 2 Wochen oder 1 Monat beträgt und ob der Tag der Zustellung mitgezählt wird. Im Schreiben mit dem Beschluss zur Aufhebung der Pkh stehen keine weitere Fristen. Über hilfreiche Meinungen bin ich sehr dankbar!
*lol* Also mal ganz ehrlich, du hast schon zwei Fristen versäumt und anstatt *sofort* und *unverzüglich* Beschwerde einzureichen, fragst du in Foren nach und machst dir Gedanken, welcher Tag noch mitzählen könnte? Willst du wieder bis auf den letzten Drücker warten?