Ping-Anrufe sind Betrug
Mehr zum Thema: Verbraucherschutz, Werbeanruf, Ping, Ping-Anruf, Mehrwertnummer, BetrugKostenpflichtige Nummer wurde im Display nicht angezeigt
Wer Telefonnummern nur ganz kurz anwählt und so den Rückruf auf eine teure Mehrwertnummer provoziert, begeht Betrug. Das Landgericht Osnabrück hatte in folgendem Fall zu entscheiden: Millionen Mobilnummern wurden per Computer nur ganz kurz angepingt, so dass die Angerufenen keine Chance hatten, den Anruf anzunehmen.
Viele Angerufenen gingen von dem Anruf eines Bekannten aus und riefen zurück - für unerwartete 98 Cent pro Rückruf. Laut Gericht eine strafbare Täuschungshandlung, weil die kostenpflichtige Nummer im Display des Angerufenen nicht angezeigt wurde. Insgesamt entstand ein Schaden von einer halben Million Euro.
Der Richter kritisierte auch die Telekommunikationsunternehmen, die von dieser Masche profitierten: Abgebuchte Beträge waren nur bei konkreten Beschwerden erstattet worden. Den Großteil der Gebühren hätten die Anbieter behalten.