(domain-recht.de) Der Freistaat Bayern beantragte vor der WIPO die Übertragungder Domain pinakothek.com. Damit beschert das Bundesland unseines der raren deutschsprachigen Domain-Urteile nach der UDRP.Das Verfahren gegen einen deutschen Domain-Inhaber verlief fürdas Bundesland erfolgreich, die Übertragung der Domain ist dagegen noch nicht abgeschlossen.
Der Freistaat Bayern wandte sich durch die Bezirksfinanzdirektion München an die WIPO (World Intellectual Property Organisation) und beantragte die Übertragung der Domain pinakothek.com.In der Antragsschrift berief man sich auf ein Markenrecht, dassich der Freistaat Bayern nach dem Prozess um den Domain-Namenpinakothek.de gesichert hatte. Das Bestehen eines Markenrechtsist grundsätzlich zwingende Voraussetzung für ein erfolgreichesWIPO-Verfahren. Ein Namensrecht reicht in UDRP-Verfahren nichtaus.
Mit Pinakothek ist die Bayrische Staatsgemäldesammlung bezeichnet, die sich in "Alte Pinakothek", "Neue Pinakothek" und "Pina-kothek der Moderne" gliedert. Bereits im Januar 2004 setzte derFreistaat Bayern den Domain-Inhaber mit Einschreiben/Rückscheinvon der Kennzeichenrechtsverletzung in Kenntnis und forderte ihnzur Abgabe einer Unterlassungserklaerung auf. Der Inhaber derDomain pinakothek.com, ein Künstler mitWohnsitz in München, nahm das Einschreiben nicht an; im Rahmendes WIPO-Verfahrens äußerte er sich nicht zur Sache.
Dem aus einem Richter bestehenden WIPO-Panel fiel die Entscheidung nicht schwer: Der Domain-Name ist mit dem Markenzeichenidentisch, ein berechtigtes Interesse des Domain-Inhabers ander Domain war nicht ersichtlich, und auch bösgläubige Registrierung und Nutzung der Domain konnte dem Künstler unterstelltwerden. Das Panel ging davon aus, dass er den Namen registrierthatte, um eigene Kunstwerke besser vermarkten zu können. So warder Urteilsspruch "Übertragung" beinahe reine Formsache.
Quelle: wipo.int
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