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Pigmentiergerät - wer ist im Recht?

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Pigmentiergerät - wer ist im Recht?

Hallo!
Ich benötige dringend euren Rat!

Folgender Sachverhalt:

Ich habe als Privatkundin ein Pigmentiergerät und dazugehörige Nadeln in einem Internetshop bestellt.
Nach Erhalt der Ware stellte ich fest, dass sich die Nadel nicht in das Gerät stecken ließ. Sie passte einfach nicht. In dem Gerät steckte eine Art Stäbchen aus Kunststoff. Da es keine Gebrauchsanweisung gab, war ich mir nicht sicher, wo der Fehler liegen könnte.
Ich nahm an, dass ich dieses "Stäbchen" vielleicht zunächst herausziehen müsste, was ich dann auch tat.
Doch leider passte die Nadel auch jetzt nicht in das Gerät.
Schließlich habe ich mich per mail an den shop gewandt.
Daraufhin erhielt ich die Nachricht, dass mir versehentlich die falschen Nadeln geschickt worden seien. Diese wären mit dem Gerät gar nicht kompatibel!
Grund: Das Gerät, welches ich im shop bestellt hatte, sei gar nicht lieferbar gewesen. Daraufhin hatte man mir (ohne mein Wissen) ein Ersatzgerät geschickt. Die Nadeln, die ich außerdem im shop bestellt hatte, wurden aber nicht an dieses Ersatzgerät "angepasst".
Tatsächlich war auf der Rechnung handschriftlich "Ersatzgerät" vermerkt. (Das hatte ich leider beim Erhalt der Ware nicht gesehen)
Das eigentliche Problem kommt erst noch:
Ich habe ja dieses "Kunststoffstäbchen" aus dem Gerät gezogen. Der shop teilte mir mit, dass ich das Gerät damit kaputtgemacht hätte. Wortlaut der email: "Das Gerät können sie wegschmeißen."

Der shop ist bereit, mir preislich entgegenzukommen, wenn ich ein neues Gerät bestelle.
Der Preis beträgt 299 Euro, ich soll nur 100 Euro bezahlen und bekomme außerdem die Nadeln gratis dazu.

Ich sehe irgendwie nicht ein, dass ich das neue Gerät nicht umsonst bekomme.
Wer ist hier im Recht? Und was kann ich tun?

bitte helft mir!
Niah

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von Niah am 07.08.2012 12:38
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 32 weitere Beiträge zum Thema "Recht?".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Pigmentiergerät - wer ist im Recht?
Hallo,

meiner Meinung nach ein sehr wohlwollendes Verhalten des Shops!

DU hast das andere Gerät kaputt gemacht, DU hast es beschädigt, nicht der Shop! Wenn man etwas kaputt macht, dann muss man auch dafür geradestehen!

Alternativ kannst du es evtl aber auch über deine Haftpflicht laufen lassen...

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von lesen-denken-handeln am 07.08.2012 22:42
Status: Unsterblich (2331 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 46 User(n) bewertet)

>Pigmentiergerät - wer ist im Recht?
quote:
Da es keine Gebrauchsanweisung gab,

Das ist schlicht und einfach ein Sachmangel, es gilt also die gesetzliche Gewährleistung.


Resultiert die unsachgemäße Handhabung/Fehlbedienung aus einer fehlenden/fehlerhaften Montage-/Bedienungsanleitung und ist die unsachgemäßer Handhabung/Fehlbedienung nicht offensichtlich, haftet der Verkäufer.
Denn gemäß § 434 BGB stellt eine fehlende/fehlerhafte Montage-/Bedienungsanleitung einen Sachmangel dar.


Die Frage ist halt, wie man das jetzt dem Shop verständlich macht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 07.08.2012 23:34
Status: Tao (21166 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Pigmentiergerät - wer ist im Recht?
Hallo,

quote:
und ist die unsachgemäßer Handhabung/Fehlbedienung nicht offensichtlich

das wäre wohl zu diskutieren/beweisen.

Die fehlende Anleitung ist klar ein Mangel der nachgebessert werden muß, aber wie ist ein Gerät konstruiert, dass man es ohne Gewalteinwirkung unreparierbar zerstören kann ?
Gewalteinwirkung = Versuch einen Teil des Gerätes zu entfernen, der nicht dafür vorgesehen ist.

Man muß dem Käufer entgegenhalten, dass er um die Präzision und Feinheit bestimmter Geräteteile (hier vermutlich die Führung der Nadeln) hätte wissen müssen.
Aufgrund des (bekannten) Einsatzzweckes ist es mit der erforderlichen Vorsicht zu handhaben.

Insofern halte ich das Angebot des Shops für mehr als angemessen. Zudem hat er unendgeltlich ein Ersatzgerät geschickt. Jeder andere Shop hätte die Nadeln verschickt und den Käufer bezgl. der Lieferung des Gerätes vertröstet.

Gruß,
AnRera


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von AnReRa am 09.08.2012 15:51
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Pigmentiergerät - wer ist im Recht?
quote:
Zudem hat er unendgeltlich ein Ersatzgerät geschickt.

Ausweislich des Beitrages der TE wurde weder ein Ersatzgerät geschickt, noch soll dieses kostenlos sein sondern im Gegenteil 100 EUR kosten.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 11.08.2012 17:05
Status: Tao (21166 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Pigmentiergerät - wer ist im Recht?
quote:
Ausweislich des Beitrages der TE wurde weder ein Ersatzgerät geschickt, noch soll dieses kostenlos sein sondern im Gegenteil 100 EUR kosten.

Bitte den kompletten Absatz posten/lesen.

Der Absatz bezog sich eindeutig darauf, dass dass ursprünglich bestellte Gerät nicht auf Lager war und dafür ein - evtl. sogar höherpreisiges - Ersatzgerät geliefert wurde.

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von AnReRa am 13.08.2012 09:28
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Pigmentiergerät - wer ist im Recht?
Das ist zwar korrekt, dennoch wurde ich nicht gefragt, ob ich das Ersatzgerät überhaupt habe möchte. Es wurde einfach kommentarlos geschickt.


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von Niah am 13.08.2012 15:43
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Pigmentiergerät - wer ist im Recht?
quote:
Es wurde einfach kommentarlos geschickt.


Das geht nicht, siehe § 241a III BGB:

(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.


D.h. du hättest die Ware kosten- und kommentarlos zurückschicken können.

Bis du sie verbastelt hast.

Aber was das angeht, hilft dir die "Ikea-Klausel", wenn die Bedienungsanleitung fehlt, ist das ein Mangel, daraus entstehende Schäden muss sich der VK zurechnen lassen, ihn trifft die Beweislast nach § 476 BGB.

Nach §§ 437, 439 BGB bist du jetzt erst mal auf Nacherfüllung verwiesen, d.h. nach deiner Wahl Reparatur oder ein gleichwertiges, neues Ersatzgerät. Ohne Kosten, auch keine VSK, altes Gerät muss zurückgesandt werden.

Lehnt VK das verbindlich ab, oder kommt er mit der Nacherfüllung in Verzug, kannst du zurück treten, d.h. Ware zurück, Geld zurück. Ebenfalls kostenfrei.

Du solltest, Rep. scheint sowieso nicht möglich zu sein, VK also erst mal schriftlich, mit Zugangsnachweis bitten, dir bis ... 08.12 (2 Wo.) einen Retourenaufkleber und ein mangelfreies Ersatzgerät zu schicken.

Dann abwarten, was passiert.



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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 13.08.2012 16:58
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)


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