Pigmentiergerät - wer ist im Recht?
Hallo!
Ich benötige dringend euren Rat!
Folgender Sachverhalt:
Ich habe als Privatkundin ein Pigmentiergerät und dazugehörige Nadeln in einem Internetshop bestellt.
Nach Erhalt der Ware stellte ich fest, dass sich die Nadel nicht in das Gerät stecken ließ. Sie passte einfach nicht. In dem Gerät steckte eine Art Stäbchen aus Kunststoff. Da es keine Gebrauchsanweisung gab, war ich mir nicht sicher, wo der Fehler liegen könnte.
Ich nahm an, dass ich dieses "Stäbchen" vielleicht zunächst herausziehen müsste, was ich dann auch tat.
Doch leider passte die Nadel auch jetzt nicht in das Gerät.
Schließlich habe ich mich per mail an den shop gewandt.
Daraufhin erhielt ich die Nachricht, dass mir versehentlich die falschen Nadeln geschickt worden seien. Diese wären mit dem Gerät gar nicht kompatibel!
Grund: Das Gerät, welches ich im shop bestellt hatte, sei gar nicht lieferbar gewesen. Daraufhin hatte man mir (ohne mein Wissen) ein Ersatzgerät geschickt. Die Nadeln, die ich außerdem im shop bestellt hatte, wurden aber nicht an dieses Ersatzgerät "angepasst".
Tatsächlich war auf der Rechnung handschriftlich "Ersatzgerät" vermerkt. (Das hatte ich leider beim Erhalt der Ware nicht gesehen)
Das eigentliche Problem kommt erst noch:
Ich habe ja dieses "Kunststoffstäbchen" aus dem Gerät gezogen. Der shop teilte mir mit, dass ich das Gerät damit kaputtgemacht hätte. Wortlaut der email: "Das Gerät können sie wegschmeißen."
Der shop ist bereit, mir preislich entgegenzukommen, wenn ich ein neues Gerät bestelle.
Der Preis beträgt 299 Euro, ich soll nur 100 Euro bezahlen und bekomme außerdem die Nadeln gratis dazu.
Ich sehe irgendwie nicht ein, dass ich das neue Gerät nicht umsonst bekomme.
Wer ist hier im Recht? Und was kann ich tun?
bitte helft mir!
Niah
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von Niah am 07.08.2012 12:38
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>Pigmentiergerät - wer ist im Recht?
quote:
Da es keine Gebrauchsanweisung gab,
Das ist schlicht und einfach ein Sachmangel, es gilt also die gesetzliche Gewährleistung.
Resultiert die unsachgemäße Handhabung/Fehlbedienung aus einer fehlenden/fehlerhaften Montage-/Bedienungsanleitung und ist die unsachgemäßer Handhabung/Fehlbedienung nicht offensichtlich, haftet der Verkäufer.
Denn gemäß § 434 BGB stellt eine fehlende/fehlerhafte Montage-/Bedienungsanleitung einen Sachmangel dar.
Die Frage ist halt, wie man das jetzt dem Shop verständlich macht.
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von Harry van Sell am 07.08.2012 23:34
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