Physiotherapeut gibt Auskunft über Patient

10. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
sumamima
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)
Physiotherapeut gibt Auskunft über Patient

Guten Abend zusammen,
das ist hier sicher kein Notfall, allerdings bin ich ziemlich erbost über folgendes :
Durch schwere Lungenentzündung musste ich kürzlich meinen (einzigen)Termin beim Physiotherapeuten absagen.

Fast zeitgleich kam unser Telefonanbieter Wechsel und Anrufer wurden noch einige Tage auf T-Box umgeleitet auf die wir aber keinen Zugriff mehr hatten. So wohl auch der "dringende Anruf " des Physiotherapeuten, ob ich denn jetzt neuen Termin machen und wieder gesund bin, wohlgemerkt nach 2 Tagen.

Heute nun rief mich meine Nachbarin an und sagte, sie wären im Gespräch auf mich gekommen und er hat erbost erzählt, dass für einen Termin aufzukommen habe und die Rezeptgebühr ...SOFORT. Also eigentlich wollte ich meine Behandlung fortsetzen, aber so dann nicht.
Der Termin wurde 24 Stunden vorher wg. Krankheit entschuldigt. Rezeptgebühr, gar keine Frage, aber: er kann doch damit nicht hausieren gehen oder sehe ich das falsch?
Über Antworten hierzu bin ich se dankbar!

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Der Termin wurde 24 Stunden vorher wg. Krankheit entschuldigt. Rezeptgebühr, gar keine Frage, aber: er kann doch damit nicht hausieren gehen oder sehe ich das falsch?

Können kann er schon. Nur dürfen darf er nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Können kann er schon. Nur dürfen darf er nicht.

Warum nicht? Wogegen soll er denn mit seiner Aussage verstossen haben?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Gegen das Datenschutzgesetz wurde verstoßen. Selbstverständlich darf der Physioknabe nicht einfach über seine Patienten mit Dritten reden.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

doppelposting

-- Editiert von altona01 am 13.05.2016 00:17

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Ich sehe in der Mitteilung darüber, dass sich ein Patient schadenersatzpflichtig gemacht hat keinen Verstoss gegen das Datenschutzgesetz. Worin siehst du diesen Verstoss begründet? Der Therapeut hat wohl lediglich gesagt, dass der Fragesteller für einen Termin und eine Rezeptgebühr aufkommen soll. Mehr nicht. Alleine in dieser Aussage sehe ich noch nicht, dass personenbezogene Daten weitergegeben wurden. Selbstverständlich darf ein Therapeut pauschal mit anderen Leuten über seine Patienten reden. Dagegen gibt es kein Gesetz, er darf nur keine gesammelten personenbezogenen Daten weitergeben. Dass einer seiner Patienten sich ihm gegenüber schadenersatzpflichtig gemacht hat gehört meiner Meinung nach nicht zu diesen Daten. Das Datenschutzgesetz beinhaltet kein Verbot sich über Patienten zu unterhalten wie z.B.: "Ich habe Meier-Müller-Schulze gestern gesehen wie er ein anderes Auto verkratzt hat" oder auch "Meier-Müller-Schulze muss mir einen verpatzten Termin und eine Rezeptgebühr bezahlen" (weil dieser z.B. einen Termin für eine andere Person vereitelt hat und durch Falschangaben ein Rezept erschwindelt hat). Die Hintergrundinformationmen sind wichtig um beurteilen zu können ob ein Verstoss gegen den Datenschutz vorliegt oder auch nicht. Mit dem was bisher geschrieben wurde kann man das so nicht richtig beurteilen. Bisher sehe ich noch keinen Verstoss.







-- Editiert von micbu am 11.05.2016 16:13

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sumamima
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Ich sehe in der Mitteilung darüber, dass sich ein Patient schadenersatzpflichtig gemacht hat keinen Verstoss gegen das Datenschutzgesetz. Worin siehst du diesen Verstoss begründet? Der Therapeut hat wohl lediglich gesagt, dass der Fragesteller für einen Termin und eine Rezeptgebühr aufkommen soll. Mehr nicht. Alleine in dieser Aussage sehe ich noch nicht, dass personenbezogene Daten weitergegeben wurden. Selbstverständlich darf ein Therapeut pauschal mit anderen Leuten über seine Patienten reden. Dagegen gibt es kein Gesetz, er darf nur keine gesammelten personenbezogenen Daten weitergeben. Dass einer seiner Patienten sich ihm gegenüber schadenersatzpflichtig gemacht hat gehört meiner Meinung nach nicht zu diesen Daten.


-- Editiert von micbu am 11.05.2016 16:06
Also, ich habe mich jetzt auch noch anderweitig informieren können. Er darf es nicht. Weder Termine, Terminabsprache, Behandlungen auf meine (oder auch andere Patienten )Person bezogen dürfen besprochen werden. Im weitesten Sinne nicht einmal, das ich dort behandelt werde. Er unterliegt ebenso einer Schweigepflicht und meine Daten sind in diesem Fall Sozialdaten . Das war die Aussage der Krankenkasse.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Der Therapeut hat wohl lediglich gesagt, dass der Fragesteller für einen Termin und eine Rezeptgebühr aufkommen soll. Mehr nicht. Alleine in dieser Aussage sehe ich noch nicht, dass personenbezogene Daten weitergegeben wurden.


Da haben wir doch einen Haufen personenbezogene Daten:

1. Die Tatsache, daß der Betreffende überhaupt in Behandlung ist.
2. Die Tatsache, daß der Betreffende eine (dem Therapiefeld des Therapeuten) entsprechende Krankheit hat (einem gesunden Patienten würde kein Rezept ausgestellt).
3. Die Tatsache, daß der Betreffende bei dem Therapeuten Schulden hat.
4. Die Tatsache, daß der Betreffende einen Termin nicht eingehalten hat.

Da sind wir im übrigen nicht nur im Rahmen des BDSG, sondern der besonderen Schweigepflicht.
Das läßt sich nicht wegdiskutieren.

Zitat:
Selbstverständlich darf ein Therapeut pauschal mit anderen Leuten über seine Patienten reden.


Klar. Aber nur anonymisiert ("Ich habe da einen Patienten, der bringt immer seinen Dackel mit") und nicht personenbezogen ("Der Hans Meier macht bei mir eine Höhenangsttherapie und ist noch mit 500 EUR im Rückstand").

-- Editiert von TheSilence am 11.05.2016 16:32

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Als Physiotherapeut gilt er als "Angehöriger eines anderen Heilberufs" gemäß § 203 StGB .

Damit darf er nur in sehr begrenztem Umfang über Erkenntnisse über die Patienten / Daten folgenlos nach außen geben ohne vom Patienten von der Schweigepflicht entbunden zu sein.


Er hätte mit seinem Anwalt über die säumige Patientin reden können um die Rechtsverfolgung der offenn Forderung zu betreiben.
Aber mit anderen Patienten darüber zu tratschen ist ein absolutes No-Go.

Er darf unbeteiligten Dritten gegenüber nicht einmal bestätigen, ob man Patient dort ist oder nicht.




Ich persönlich würde in diesem Falle das volle Programm fahren:
1. Strafanzeige
2. Meldung des Verhalten bei den zuständigen Ämtern (Datenschutzbeauftragter, Berufsverband, etc.)
3. Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sumamima
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo an alle,die hier so hilfreich geantwortet haben. Leider bin ich noch neu und muss mich erst zurecht finden. Das mit dem zitieren klappt noch gar nicht :???: ....Trotzdem wollte ich es nicht versäumen, mich zu bedanken! Im übrigen war ich nicht säumig! Das Rezept umfasste 6 Behandlungen, 2 davon konnte ich erst wahrnehmen und auch der angeblich zu spät angesagte Termin hätte bei attestierter Erkrankung nicht in Rechnung gestellt werden dürfen. Ich werde aus all den hilfreichen Beiträgen hier schon den richtigen Weg finden! Danke!

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von TheSilence):
1. Die Tatsache, daß der Betreffende überhaupt in Behandlung ist.
2. Die Tatsache, daß der Betreffende eine (dem Therapiefeld des Therapeuten) entsprechende Krankheit hat (einem gesunden Patienten würde kein Rezept ausgestellt).
3. Die Tatsache, daß der Betreffende bei dem Therapeuten Schulden hat.
4. Die Tatsache, daß der Betreffende einen Termin nicht eingehalten hat.

Keine dieser 4 "Tasachen" entnehme ich aus dem Ursprungspost!!!
1. Es wurde nicht geschrieben, dass der Therapeut gesagt habe, dass der Fragesteller beim Therapeuten in Behandlung sei.
2. Es wurde nicht geschrieben, dass der Therapeut gesagt habe, der Fragesteller habe eine entsprechende Krankheit.
3. Es ist nicht verboten zu sagen, dass eine Person XYZ schadenersatzpflichtig einem selbst gegenüber ist.
4. Es wurde nicht geschrieben, dass der Therapeut gesagt habe, dass der Fragesteller einen Termin nicht eingehalten habe.

Es wurde lediglich geschrieben, dass der Therapeut gesagt habe, dass der Fragesteller für einen Termin (was für ein Termin auch immer) und eine Rezeptgebühr (was für ein Rezept auch immer) aufzukommen habe. Mehr nicht! Alles weitere sind Spekulationen. Die Gründe weswegen wurden der unbeteiligten Person anscheinend nicht genannt. Ich sehe also immer noch keinen Verstoss gegen das Datenschutzgesetz
Zitat (von sumamima):
Also, ich habe mich jetzt auch noch anderweitig informieren können. Er darf es nicht. Weder Termine, Terminabsprache, Behandlungen auf meine (oder auch andere Patienten )Person bezogen dürfen besprochen werden. Im weitesten Sinne nicht einmal, das ich dort behandelt werde. Er unterliegt ebenso einer Schweigepflicht und meine Daten sind in diesem Fall Sozialdaten

Du hast auch nicht geschrieben, dass er diesbezüglich Daten weitergegeben hat!
Zitat (von Harry van Sell):
Damit darf er nur in sehr begrenztem Umfang über Erkenntnisse über die Patienten / Daten folgenlos nach außen geben ohne vom Patienten von der Schweigepflicht entbunden zu sein.

Absolut korrekt, aber nichts davon trifft hier doch zu.
Zitat (von Harry van Sell):
Aber mit anderen Patienten darüber zu tratschen ist ein absolutes No-Go.

Wieso bitteschön interpretierst du nun, dass die andere Person ebenfalls eine Patientin ist?
Es ist die Nachbarin. Mehr Infos zu dieser Person sind nicht bekannt. Warum soll es denn icht z.B. die Geschäftspartnerin des Therapeuten sein?
Es mag ja durchaus sein, dass alle Spekulationen richtig sind, aber solange der Fragesteller diese nicht bestätigt hat sind es nun einmal nicht mehr als nur Spekulationen.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sumamima
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)

Also, um es abzuschließen : er hat GEZIELT nach mir gefragt, die Nachbarin wohnt ja in der Straße. Sie ist KEINE Geschäftspartnerin. Weiterhin hat er sich darüber ausgelassen, dass ich den Termin, für ihn zu knapp, abgesagt habe und nach 2 Tagen (wohlgemerkt ich hatte Lungenentzündung )noch keinen Folgetermin vereinbart habe. Weiterhin war es bei ihm üblich, nach Abschluss der Behandlung die Rezeptgebühr zu zahlen, warum war ich auf einmal säumig? ????? Wortwörtlich : "Er laufe seinem Geld hinterher." Hallo? ? Er hat genau gar nichts mit anderen Patienten zu diskutieren. Nichts.
Gern hängt er auch Briefe von Patienten, welche die Zuzahlungen abzüglich denen der KV nicht begleichen wollen, in der Praxis aus....alles so passiert, aber hier geht es um mich...und mir nicht einmal vorrangig um das Geld, sondern um die :"Besprechung " meiner Daten wie Namen, Termine und Zahlungen!

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
sumamima
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)

....und meine Nachbarin ist eine Patentin, genau wie ich. Das hatte ich vergessen zu erwähnen. Ein Gespräch mit ihm verlief heute wie folgt : auf meine Frage, was er sich dabei gedacht habe, kam zurück :" Wenn ich ein persönliches Problem damit hätte, sollte ich doch zum Anwalt gehen. " Und hat aufgelegt.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat:
Wieso bitteschön interpretierst du nun, dass die andere Person ebenfalls eine Patientin ist?

Selbst wenn es die Bussfahrerin wäre mit er zur Arbeit fährt oder die Fleischeireifachverkäuferin wäre bei der er sein tägliches Mettbrötchen kauft, mit Dritten hat er nicht darüber zu sprechen.



Zitat:
1. Es wurde nicht geschrieben, dass der Therapeut gesagt habe, dass der Fragesteller beim Therapeuten in Behandlung sei.
2. Es wurde nicht geschrieben, dass der Therapeut gesagt habe, der Fragesteller habe eine entsprechende Krankheit.
3. Es ist nicht verboten zu sagen, dass eine Person XYZ schadenersatzpflichtig einem selbst gegenüber ist.

Das ergibt sich aber alles hieraus:
Zitat:
er hat erbost erzählt, dass für einen Termin aufzukommen habe und die Rezeptgebühr ...SOFORT

Manchmal reichen hat schon wneige Worte,man muss nicht ins Detail gehen.



Zitat:
4. Es wurde nicht geschrieben, dass der Therapeut gesagt habe, dass der Fragesteller einen Termin nicht eingehalten habe.

Stimmt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Es wurde lediglich geschrieben, dass der Therapeut gesagt habe, dass der Fragesteller für einen Termin (was für ein Termin auch immer) und eine Rezeptgebühr (was für ein Rezept auch immer) aufzukommen habe.


Was für ein Termin soll das denn gewesen sein wenn kein Therapietermin?
Was für ein Rezept soll das denn gewesen sein wenn keines von dem Therapeuten ausgestellte?
Mit Rabulistik kommst du hier (und vor Gericht und im wahren Leben) nicht weiter.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Es ist nicht verboten zu sagen, dass eine Person XYZ schadenersatzpflichtig einem selbst gegenüber ist.


Doch, wenn man gewerblich handelt; erst recht, wenn man beruflicher Schweigepflicht unterliegt und es unstrittig um damit zusamenhängende Schadensersatzforderungen geht (und nicht etwa um private).

2x Hilfreiche Antwort


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