Photovoltaik Einspeisezähler defekt - Netzanbieter will Geld zurück

2. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
silv0r
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)
Photovoltaik Einspeisezähler defekt - Netzanbieter will Geld zurück

Hallo an alle,

angenommen Person A hat seit ca. 10 Jahren eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Den Stromzähler für den Strom den Person A ins Netz einspeist hat Person A damals direkt vom Elektriker gekauft und nicht vom Netzanbieter gemietet.

Seit 9 Jahren speist Person A in etwa immer den gleichen Strom im Jahr ins Netz ein und erhält monatlich das Geld dafür. Jedes Jahr kommt einmal die Ablesekarte. Der Zähler wird abgelesen und die Karte an den Netzanbieter gesendet. Nie ein Problem. Als dieses Jahr die Ablesekarte kommt und Person A den Zähler ablesen will, stellt Person A fest das der Zähler defekt ist und sich nicht mehr dreht. Strom ist dennoch ins Netz gespeist worden da ja der Wechselrichter mitloggt wie viel Strom generiert wurde und der Strom ja trotzdem ans Netz gegeben wurde, aber nicht gezählt.

Also hat Person A einen neuen Stromzähler besorgt und einbauen lassen und nun wird auch wieder gezählt. Person A informiert den Netzanbieter das der Zähler defekt war. Der Netzanbieter stellt sich nun quer und sagt "Tja dein eigener Stromzähler ist kaputt... für uns zählt die Zahl die auf deinem Stromzähler steht (da dieser aber gut 11 Monate lang defekt war und nicht bemerkt wurde) und das ist halt fast 0. Ich bekomme meine 4000€ von dir zurück. Der Rest interessiert mich nicht."

Ist das tatsächlich so einfach für den Netzanbieter? Wenn aber der Stromzähler defekt ist mit dem ich meinen Strom vom Netzanbieter erhalte können die doch einen auch ohne weiteres schätzen und kassieren nach dem Motto "Strom braucht jeder und die letzten Jahre wurden im Schnitt so und so viel verbraucht".



-- Editier von silv0r am 02.03.2017 17:41

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von silv0r):
Ist das tatsächlich so einfach für den Netzanbieter?

Die Beweislast für Deine Einspeisung liegt vollständig bei Dir.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
silv0r
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)

Und da reicht es wohl nicht wenn Person A die Daten vom Wechselrichter hat?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von silv0r):
Und da reicht es wohl nicht wenn Person A die Daten vom Wechselrichter hat?

Nö, der zeigt ja nicht an was genau als Überschuß ins Netz ging und was davor verbraucht wurde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
silv0r
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)

Natürlich nichts, weil kein Eigenverbrauch. D.h. Wechselrichter -> eigener dafür Schaltschrank -> Zähler.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
silv0r
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)

Sonst keiner mehr eine Meinung?

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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von silv0r):
Sonst keiner mehr eine Meinung?
Zumindest keine anderslautende!

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#7
 Von 
silv0r
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)

Angenommen Person A hat die Einspeisedaten der letzten 7 Jahre (und die Daten vom neuen Zähler der ja wieder dreht) und ein Gutachten eines Elektrikermeisters o.ä. das weder an der Anlage selbst noch zwischen Wechselrichter und Zähler bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, ist dies ein "Beweis" für die Einspeisung? Strom verflüchtigt sich ja nicht einfach so... Und ohne bauliche Veränderung und Eigenverbrauch kann der Strom nur eingespeist worden sein.

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#8
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(563 Beiträge, 226x hilfreich)

@silv0r

Die für die Stromanbieter zuständige Überwachungsbehörde ist die Bundesnetzagentur. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit, dass die dir helfen können, möglicherweise nicht hoch ist, würde ich die Bundesnetzagentur mal kontaktieren. Verlieren kannst du ja nichts.


Gruß

Uwe

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von silv0r):
Natürlich nichts, weil kein Eigenverbrauch.

Damit wäre eine größere Komplikation weg.



Zitat (von silv0r):
Angenommen Person A hat die Einspeisedaten der letzten 7 Jahre (und die Daten vom neuen Zähler der ja wieder dreht) und ein Gutachten eines Elektrikermeisters o.ä. das weder an der Anlage selbst noch zwischen Wechselrichter und Zähler bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, ist dies ein "Beweis" für die Einspeisung?

Wenn ein Richter das so in einem Urteil nennt, dann ja.

Der Weg dahin dürfte aber nicht einfach werden, ich sehe immer noch geringe Erfolgsaussichten. Aber schon mal höher als1%.
Aber es zählt ja immer die Güte der Argumente.


Die Einspeisedaten der letzten 7 Jahre und die Daten vom neuen Zähler wären ein Anscheinsbeweis.
Das Gutachten ist nur ein Parteigutachten, da würde ein Gericht noch mal einen Sachverständigen beauftragen.
Was hier noch fehlt wäre eine Berechnung anhand der Sonnentage und der Leistung der Anlage, so das man schauen kann das man mit den bereits vorhanden Daten eine möglichst realistische Schätzung möglich ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von silv0r):
Und da reicht es wohl nicht wenn Person A die Daten vom Wechselrichter hat?

Der Wechselrichter ist nicht der Netzübergabepunkt, und der Log ist nicht für eine Messung zugelassen.

Zitat (von silv0r):
Angenommen Person A hat die Einspeisedaten der letzten 7 Jahre (und die Daten vom neuen Zähler der ja wieder dreht) und ein Gutachten eines Elektrikermeisters o.ä. das weder an der Anlage selbst noch zwischen Wechselrichter und Zähler bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, ist dies ein "Beweis" für die Einspeisung?

Ein Elekromeister wird kein verwertbares Gutachten schreiben können, denn zum einen kann er nichts verwertbares bestätigen.
Der Grund dafür ist schlichtweg, die Leitung vom Wechselrichter zum Einspeisezähler ist nicht verplombt, auch die Zwischensicherungen sind abgreifbar.
Aus dem Grund kann keiner den Zustand der letzten 11 Monate bestätigen, denn fürs Umklemmen reicht genau genommen ein Schraubenzieher aus.
Genau deswegen sind vor dem Übergabepunkt vom NB von Bezug und Lieferzähler die Leitung denn verplombt.

Selbst ohne die Hürde des Verplombten Stromes, kann man nicht die Daten der Vorjahre hernehmen, da die PV Module unterschiedliche Leistungen bei Erwärmung vs Einstrahlung aufweisen. Also müsste ein anerkanntes Ing Büro anhand von den Daten der Sonneneinstrahlung und den Aufzeichnungen der Temperaturen und Messungen des Ist Zustandes eine Ertragsrechnung durchführen.

Ganz aussichtslos ist es nicht, das man dem NB eine Stromlieferung nachweisen kann, allerdings sind die Kosten für den Nachweis nicht unerheblich. Vor allem sollte man auf dem Bezugszähler auch nicht weniger Strom als die letzten Jahre verbraucht haben, damit man mit der Einspeisung argumentieren kann.
Zitat (von silv0r):
Den Stromzähler für den Strom den Person A ins Netz einspeist hat Person A damals direkt vom Elektriker gekauft und nicht vom Netzanbieter gemietet.

Hier liegt eben das entscheidende Problem, warum kauft man sich selbst einen Zähler und hat damit selbst den schwarzen Peter in der Hand. Spätestens jetzt sollte man sich die Gedanken machen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
silv0r
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank dennoch. Ich habe hier doch einiges an Grundlage gefunden um dem Betreiber noch mal zu schreiben. Ich werde mal die Sache mit dem Sachverständiger für keine baulichen Veränderung, dass der Bezugszähler weitgehend gleich ist wie die letzten Jahre, kein Eigenverbrauch und vor allem warum sollte man Strom klauen der mir beim Einspeisen 46,75 ct bringt und ich für 25 ct kaufen kann. Da schießt man sich ja direkt ins eigene Bein.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von silv0r):
vor allem warum sollte man Strom klauen der mir beim Einspeisen 46,75 ct bringt und ich für 25 ct kaufen kann.

Wenn man den Strom "klaut", bekommt man den Strom und die Vergütung.
Vor der Einspeisung ins Netz ist er ja noch Dein Eigentum.



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