Phase V: Nachträgliche Schäden
14.1.2002 | Ratgeber - Baurecht | 30676 Aufrufe Mehr zum Thema:Bauvertrag, Werkvertrag, VOB, Hausbau
Leider ist der Ärger nach der Abnahme und der Bezahlung der Rechnung oft noch nicht vorbei. In der Regel stellt sich erst nach einer gewissen Zeit heraus, dass am Bau fehlerhaft gearbeitet wurde. Welche Rechte der Bauherr dann noch hat und vor allem, in welchem Zeitrahmen er diese Rechte geltend machen muss, lesen auf den folgenden Seiten.
Als Einstieg lesen Sie
- Baurecht: Der private Bauvertrag - Vertragsschluss
- Baurecht: Der private Bauvertrag - Bauphase
- Baurecht: Der private Bauvertrag - Abnahme und Bezahlung
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Phase V: Nachträgliche SchädenSeite 2: Dauer der GewährleistungSeite 3: Art der GewährleistungSeite 4: Das Zurückbehaltungsrecht des Bauherrn



