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Phase V: Nachträgliche Schäden

14.1.2002 | Ratgeber - Baurecht | 30676 Aufrufe
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Bauvertrag, Werkvertrag, VOB, Hausbau

Leider ist der Ärger nach der Abnahme und der Bezahlung der Rechnung oft noch nicht vorbei. In der Regel stellt sich erst nach einer gewissen Zeit heraus, dass am Bau fehlerhaft gearbeitet wurde. Welche Rechte der Bauherr dann noch hat und vor allem, in welchem Zeitrahmen er diese Rechte geltend machen muss, lesen auf den folgenden Seiten.

Als Einstieg lesen Sie




Seite: 1234 | Weiter »
Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Phase V: Nachträgliche Schäden
Seite 2: Dauer der Gewährleistung
Seite 3: Art der Gewährleistung
Seite 4: Das Zurückbehaltungsrecht des Bauherrn

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