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Pflichtverteidigung bei Straßenverkehrsdelikten

Von Rechtsanwalt Dr. Jesko Baumhöfener
6.1.2010 | Ratgeber - Strafrecht | 2075 Aufrufe
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Pflichtverteidigung

Das Oberlandesgericht (OLG) Bremen hat beschlossen, dass ein Fall notwendiger Verteidigung (Pflichtverteidigung) auch dann vorliegt, wenn in der Hauptverhandlung eine Auseinandersetzung mit der Frage erforderlich ist, ob das Ergebnis eines forensisch-toxikologischen Gutachtens nach einer Blutentnahme wegen Verletzung des Richtervorbehalts einem Verwertungsverbot unterliegt (OLG Bremen, Beschluss vom 14. 07. 2009 - SsBs 15/09).

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Jesko Baumhöfener
Hamburg

Strafrecht, Jugendstrafrecht, Steuerstrafrecht, Verfassungsrecht, Revisionsrecht

Immer dann also, wenn im Zusammenhang mit den Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss eine Blutentnahmen durch die Polizei (wegen Gefahr im Verzuge) angeordnet wurde und von dem Polizeibeamten nicht zuvor versucht worden ist, einen Richter für die Anordnung der Blutentnahme zu erreichen, liegt nach dieser Entscheidung für die folgende Hauptverhandlung ein Fall notwendiger Verteidigung vor.

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