Hi,
hab nen Kumpel, dem ist jetzt vom Gericht ein Pflichtverteidiger beigeordnet worden (er hatte auf Aufforderung keinen selbst benannt). Nachdem er die Sache mit dem Anwalt besprochen hat, hat er kein gutes Gefühl und möchte sich vielleicht einen Wahlverteidiger selbst suchen.
Die Frage ist nur, ist die Grundgebühr und Verfahrensgebühr des Pflichtverteidigers in jedem Fall zu zahlen, so dass er quasi doppelt zahlt, oder kriegt der Pflichtverteidiger (beigeordnet war er laut Beschluss des Gerichts) in jedem Fall (einen Teil) der Kohle?
Gruß
Jörg
Pflichtverteidiger / Wahlverteidiger?
4. Januar 2005
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Frage vom 4. Januar 2005 | 15:14
Von
Status: Beginner (78 Beiträge, 5x hilfreich)
Pflichtverteidiger / Wahlverteidiger?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2005 | 16:14
Von
Status: Praktikant (578 Beiträge, 216x hilfreich)
Hi,
der bestellte Pflichtverteidiger bekommt in jedem Fall die bis zu seiner Entpflicht8ung anfallenden Ksoten.
Im übrigen ist es durchaus möglich neben dem Pflichtverteidiegr zusätzlich einen Wahlverteidiger zu beauftragen.
Aus den mehrkosten bleibt nmann dann allerdings in jedem Fall (auch bei Freispruch) sitzen.
Gruß
Rpfl.
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