Pflichtveranstaltung an einem Samstag

10. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Santorin2001
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)
Pflichtveranstaltung an einem Samstag

Ich arbeite in einem Call-Center, unsere Kernzeiten sind Mo-Fr. 8-20 uhr und Sa 9-13 Uhr. Es wurd im November 2013 für Sa, 25.01.14 eine "Sonderveranstaltung" angekündigt, man solle sich die Zeit vormerken.

Im aktuellen Arbeitsplan (09.01.14 veröffentlicht) steht jetzt die Veranstaltung mit 13:15 - 15 Uhr im Plan. Ist das rechtens? Under Betriebsrat ist informiert.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)


Was steht denn im Arbeitsvertrag zur Arbeitszeit?

Grundsätzlich ist der Samstag immer noch ein Werktag.
Wenn also in deinem Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich festgehalten ist, dass Samstags nur bis Mittag gearbeitet werden muss, dann sieht es nicht gut für dich aus.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#2
 Von 
Santorin2001
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für Deine Antwort. Im Vertrag steht eindeutig 9-13 Uhr. Also gehe ich nicht hin.

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#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Ob du hingehst oder nicht, ist deine Entscheidung. Du trägst gegebenenfalls aber auch die Konsequenzen. In deinem Vertrag dürfte vermutlich auch stehen, dass Mehrarbeit angeordnet werden kann. Der Arbeitgeber hat diese Zeit der Schulung zu bezahlen. Aus deinem Posting geht nicht hervor, dass die Teilnahme quasi ehrenamtlich verlangt oder erwartet würde.

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