Pflichtteilverzicht + Berliner Testament

25. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Verstehichnicht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)
Pflichtteilverzicht + Berliner Testament

Was versteht man genau mit "Bindungswirkung" im Zusammenhang mit dem Berliner Testament ?
Ist das standardmässig enthalten oder ist das eine zusätzliche Klausel?

Gibt es einen Grund "blind" auf den Pflichtteil zu verzichten, wenn man das Testament nicht kennt ? Sollte man die Eltern erst fragen das Testament zu sehen oder ist das zuviel verlangt?

Ist ein Pflichteilverzicht widerruflich, zB vor einem Notar?

Kann man den Pflichtteilverzicht an ein präzises Testament binden, um zu vermeiden, dass das Testament eventuell nach dem Verzicht ohne Wissen der Kinder geändert wird?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von Verstehichnicht123):
Was versteht man genau mit "Bindungswirkung" im Zusammenhang mit dem Berliner Testament ?

Mit "Bindungswirkung" ist gemeint, wenn der Ehegatte ein Berliner Testament nicht mehr abändern kann, nachdem einer von beiden gestorben ist.

Zitat (von Verstehichnicht123):
Ist das standardmässig enthalten oder ist das eine zusätzliche Klausel?

Das ist Standard. Es gilt allerdings nur für den Teil des Testaments, an dem der vorverstorbene Ehegatte ein mutmaßliches Interesse hatte.

Beispiel: Patchworkfamilie mit Berliner Testament, Frau hat Tochter, Mann hat Sohn, keine gemeinsamen Kinder, Mann stirbt zuerst.

Dann geht man davon aus, dass der Mann seinen eigenen Sohn versorgt wissen wollte, aber die Tochter der Frau ihm vergleichsweise egal war. Deshalb kann die überlebende Ehefrau das Testament nicht zum Nachteil des Sohnes ändern, wohl aber zum Nachteil ihrer Tochter.

Zitat (von neugierigerbrecht):
Gibt es einen Grund "blind" auf den Pflichtteil zu verzichten, wenn man das Testament nicht kennt ?

In der Regel gibt es überhaupt keinen Grund, auf den Pflichtteil zu verzichten, es sei denn, es wird etwas besseres angeboten als das.

Zitat (von neugierigerbrecht):
Ist ein Pflichteilverzicht widerruflich, zB vor einem Notar?


Ein Pflichtteilsverzicht muss zuallererst einmal vor dem Notar erklärt werden, um überhaupt wirksam zu sein. Wenn das geschehen ist, kann er nicht widerrufen werden, es sei denn, dass die Widerruflichkeit ausdrücklich vereinbart wurde.

Zitat (von neugierigerbrecht):
Kann man den Pflichtteilverzicht an ein präzises Testament binden, um zu vermeiden, dass das Testament eventuell nach dem Verzicht ohne Wissen der Kinder geändert wird?


Innerhalb der Grenzen zur Sittenwidrigkeit kann nahezu alles frei vereinbart werden, solange es notariell beurkundet wird.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Ist ein Pflichteilverzicht widerruflich, zB vor einem Notar?


Ein Pflichtteilsverzicht ist nur dann wirksam, wenn er notariell beurkundet wurde. Daher fordern Eltern im Regelfall auch keinen Pflichtteilsverzicht von den Kindern, sondern nehmen stattdessen eine Pflichtteilsstrafklausel auf, wenn sie nicht möchten, dass Kinder nach dem Tod des ersten Ehegatten den Pflichtteil fordern.

Zitat:
Kann man den Pflichtteilverzicht an ein präzises Testament binden, um zu vermeiden, dass das Testament eventuell nach dem Verzicht ohne Wissen der Kinder geändert wird?


Ja, indem die Eltern nicht ein Testament machen, sondern einen Erbvertrag mit den Kindern abschließen. Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet werden.

1x Hilfreiche Antwort

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