Pflichtteilsverzichtsvertrag nötig/ratsam?

6. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
hansen11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
Pflichtteilsverzichtsvertrag nötig/ratsam?

Folgende Konstellation:

Kinderloses Ehepaar, Tod des Ehemannes steht bevor, handschriftlisches Testament des Ehemannes liegt vor (Ehefrau Alleinerbin), dem Vater des Ehemannes steht ein Pflichtteil zu (er ist bereit darauf zu verzichten).

Um zu verhindern, dass eventuell der Pflichtteilanspruch auf die Kinder des Schwiegervaters übergeht soll die Verjährungsfrist nicht abgewartet werden.

Ist es ratsam zu Lebzeiten des Ehemannes einen Pflichtteilverzichtsvertrag bei einem Notar zu machen oder ist es weniger umständlich dass der Schwiegervater nach dem Tod des Ehemannes seinen Anspruch ausschlägt?

Vielen Dank und schöne Grüße Nick

-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Ich kann mich irren, aber ich denke, dass der Pflichtteil nur den Erben 1. Ordnung zusteht.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Nur die Eltern haben im beschriebenen Fall einen Pflichtteilsanspruch, Geschwister nicht.
Soltle der Vater nach dem Erblasser versterben, so können die Kinder seinen Pflichtteilsanspruch auch nicht mehr geltend machen, sofern er das nicht zu Lebzeiten getan hat.

Wenn man also darauf vertraut, dass der Schwiegervater sienen Pflichtteilsanspruch nicht geltend machen wird, kann man sich den Schreibkram auch sparen.

Auch wenn aus irgendwelchen Gründen der Schwiegervater noch vor dem Erblasser verstirbt: Seine Kinder haben auch dann KEINEN Pflichtteilsanspruch. Es wäre in dem Fall nur - bei gesetzlicher Erbfolge - ein Erbanspruch der Kinder da. Es ist also sehr wichtig, dass das Testament das Erbe volsltändig an die ehefrau gehen läßt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hansen11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Bei kinderlosen Ehepaaren haben die Eltern einen Pflichtteilanspruch, da bin ich mir sicher.

Keiner eine Info zu meiner Frage?

Danke und Gruß Nick

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hansen11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich bin mir allerdings auch sicher dass der Pflichteilanspruch des Schwiegervaters weiter vererbbar ist, also an seine Erben übergeht.


-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich bin mir allerdings auch sicher dass der Pflichteilanspruch des Schwiegervaters weiter vererbbar ist, also an seine Erben übergeht. <hr size=1 noshade>


Dem ist aber beim deutschen Erbrecht nicht so.
Das hatte ich bereits geschrieben, daher verstehe ich auch deine Nachfrage "Keiner eine Info zu meiner Frage?" nicht.
Wenn du es nachschlagen willst:
Die Menge der Pflichtteilsberechtigten wird abschließend in [URL=http://dejure.org/gesetze/BGB/2303.html]§2303 BGB [/URL] genannt.

Außerdem ist eine Forderung natürlich vererbbar. Wenn also der Schwiegervater seinen Pflichtteil fordert und vor Aushändigung desselben stirbt, geht die Forderung an seine Erben über.
Wenn er aber NICHT fordert, ist da keine Forderung: Er hat keine gestellt und die Erben können es nicht. Im bereits geannten Paragraphen ist ausdrücklich von "kann" die Rede und nicht davon, dass die Forderung besteht.


Wenn allerdings ein ausländisches Erbrecht zur Anwendung kommt, kann es anders sein. Das sollte man dann aber nicht in einem Forum über deutsches Recht erfragen.

-- Editiert quiddje am 08.05.2013 15:42

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hansen11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für deine Antwort und deinen Link.

Aber laut §2317 Abs. 2 ist der Pflichtteilsanspruch vererbbar, bedeutet für mich:

lehnt der Schwiegervater nicht ab stirbt aber vor Ablauf der Verjährungsfrist wird auch der Pflichtteilanspruch weitervererbt.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen