Pflichtteilsverzicht, trotzdem Erbe?

15. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Pflichtteilsverzicht, trotzdem Erbe?

Hallo Leute,

Könnt ihr mir Folgendes wohl verständlich übersetzen?

Herr A verzichtet hiermit gegenüber seinen Eltern, Herrn B und Frau C, für sich und seine Abkömmlinge auf alle ihm am Nachlass seiner Eltern zustehenden Pflichtteilsrechte. Dieser Verzicht schließt auch Pflichtteilsergänzungsansprüche ein.

Durch diesen Pflichtteilsverzicht wird das gesetzliche Erbrecht nicht berührt...

Ich werd daraus nicht schlau.

Danke für eure Hilfe

Grüßle

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Ist doch ganz einfach - Pflichtteile gibt es nur da, wo die gesetzliche Erbfolge durch ein Testament ausgehebelt wird. Stirbt z. B. B, ohne daß ein Testament vorliegt, hat A neben C weiterhin Anspruch auf den gesetzlichen Erbteil. Allerdings steht zu vermuten, daß B und C sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben - stirbt dann wiederum B, kann A von C keinen Pflichtteil verlangen. Gäbe es kein Testament, wäre der Pflichtteilsverzicht schlicht sinnfrei, aber durchaus zulässig.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Muemmel,

dankeschön.

Zitat:
daß B und C sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben


So ist es.

Zitat:
stirbt dann wiederum B, kann A von C keinen Pflichtteil verlangen.


Und wie ist das dann beim Letztversterbenden? Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt dann die gesetzliche Erbfolge?

Grüßle



-- Editiert von Loddar am 15.04.2016 15:23

Signatur:

"Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt dann die gesetzliche Erbfolge? Nö. Der Letztversterbende kann ja die Krebshilfe, den Tierschutzverein oder die Cousine in Wanne-Eickel testamentarisch bedenken - schließlich kann nach dem Tod des Gatten/Gattin ein neues Testament aufgesetzt werden. Und auch das aktuelle Testament kann Regelungen dieser Art enthalten. Nur wenn das nicht der Fall ist, gilt die gesetzliche Erbfolge, die ja vom Pflichtteilsverzicht nicht berührt wird.

-- Editiert von muemmel am 15.04.2016 15:29

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Zitat:
Nur wenn das nicht der Fall ist, gilt die gesetzliche Erbfolge, die ja vom Pflichtteilsverzicht nicht berührt wird.


Das hab ich gemeint. Vielen Dank für deine Hilfe.

Grüßle

Signatur:

"Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden."

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Herr A verzichtet hiermit gegenüber seinen Eltern, Herrn B und Frau C, für sich und seine Abkömmlinge auf alle ihm am Nachlass seiner Eltern zustehenden Pflichtteilsrechte. Dieser Verzicht schließt auch Pflichtteilsergänzungsansprüche ein.

Wurde dieser Verzicht notariell beurkundet?

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#6
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Zitat:
Wurde dieser Verzicht notariell beurkundet?


Ja. Ändert wohl nix?

Grüßle

Signatur:

"Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Doch, denn nur dann ist der Pflichtteilsverzicht wirksam.

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