Pflichtteilsrecht - Kann Alleinerbe freiwillig gezahlten Mehrbetrag zurückfordern ?

6. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
04samira04
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteilsrecht - Kann Alleinerbe freiwillig gezahlten Mehrbetrag zurückfordern ?

Hallo,
Sachverhalt:
Alleinerbe (Schwester) erklärt sich bereit, freiwillig (an Bruder) statt 25 % (=Gesetz) 35 % als Pflichtteil auszuzahlen.
Die Vereinbarung wird mündlich getroffen, die Schwester zahlt an Bruder 35 %.
Kann die Schwester nach Zahlung der 35 % z.B. aufgrund eines Streits den "zu viel" gezahlten Betrag zurückverlangen ?

Sollte im Falle einer Pflichtteilsauseinandersetzung die Vereinbarung stets schriftlich festgehalten werden ?
Welcher Wortlaut ist zu empfehlen (aus Sicht des Pflichtteilsberechtigten), was sollte enthalten sein (Ausschluss Widerruf, Rücktritt ?) ?

Danke.



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Kann die Schwester nach Zahlung der 35 % z.B. aufgrund eines Streits den "zu viel" gezahlten Betrag zurückverlangen ? Nö. Sie hat einen mündlichen Vertrag geschlossen, von dem sie nicht nach Lust und Laune zurücktreten kann.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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