Guten morgen!Habe mal ne frage! Von Person A ist der Vater verstorben,es gab kaum Kontakt nun meine ein Anwalt er sei pflichtteilsberechtigter bis hier alles ok! Dann habe er die 2 Ehefrau der Vaters Person b kontaktiert die ein nachlass Verzeichnis über 195000 Euro aufgestellt hat! Nun sagte der Anwalt 1/4 davon bekäme Person A (einziger leiblicher sohn) und hat die Forderung gestellt!2 tagen später meinte der Anwalt aber es wäre ein Fehler vom gegnerischen Anwalt und es wäre nur 1/4 von der Hälfte und Person A solle entscheiden es mitzuteilen oder einfach auf den Forderungsbertag zu warten??Da stimmt doch was nicht oder? Es können doch nicht beide Anwälte den Fehler nicht bemerken ? Was macht ich jetzt hat jemand ne Idee????
Pflichtteilsberechtigter Anwalt Fehler?
4. Juni 2016
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Frage vom 4. Juni 2016 | 07:57
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteilsberechtigter Anwalt Fehler?
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#1
Antwort vom 4. Juni 2016 | 13:49
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Zitat:2 tagen später meinte der Anwalt aber es wäre ein Fehler vom gegnerischen Anwalt und es wäre nur 1/4 von der Hälfte und Person A solle entscheiden es mitzuteilen oder einfach auf den Forderungsbertag zu warten??
Man sollte nachfragen, wie der Anwalt zu dieser Annahme kommt.
Der Pflichtteilsanspruch des Sohnes ist 1/4 vom Nachlass des Vaters in bar. Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gibt es kein "gemeinsames" Vermögen, der Ehefrau gehört nicht automatisch die Hälfte des Vermögen.
#2
Antwort vom 5. Juni 2016 | 07:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo ! Das war sehr hilfreich nur wo erfährt man ob der Frau die hälfte alleine gehört? Im Grundbuch oder erbvertrag???Wie bekomme ich antworten??
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. Juni 2016 | 09:32
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Du hast lediglich einen Anspruch auf Auskunft durch die Alleinerbin. Diese ist verpflichtet, Dir ein (korrektes) Nachlassvereichnis zukommen zu lassen (auf Anforderung). Du kannst auch verlangen, dass ein Notar hinzugezogen.
https://dejure.org/gesetze/BGB/2314.html
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