Pflichtteilsberechnung bei Vermächtnissen

8. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
wobbler
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Pflichtteilsberechnung bei Vermächtnissen

Hallo Liebe Community,

wäre Euch sehr dankbar für Hilfe bei der Berechnung des Pflichtteils und der Höhe der Vermächtnisse.

Folgende Situation:

Oma ist verstorben (bereits verwitwet) und hinterlässt ein Haus im Wert von 100 000 Euro und Barvermögen im Wert von 50 000 Euro (bestehend aus einem Aktienfont im Wert von 20 000 Euro sowie weiterer Sparkonten). (Zahlen sind fiktiv gewählt zur einfacheren Berechnung)

Laut Testament sind mein Bruder und ich Alleinerben.

Zusätzlich wurde mir der Aktienfont vermacht und den Kindern meines Bruders das übrige Barvermögen.

Unsere Mutter macht ihren Pflichtteil geltend.

Nach meinem Verständnis erhalten die einzelnen Parteien die folgenden Beträge aus der Erbmasse:

Mutter (50% der gesamten Erbmasse): 75 000 Euro (50% aus dem Hausverkauf und 50% des Barvermögens).

Ich erhalte 25% aus dem Hausverkauf, also 25 000 Euro und zusätzlich den Aktienfont mit 20 000 Euro. Also insgesamt 45 000 Euro.

Mein Bruder erhält 25% aus dem Hausverkauf, also 25 000 Euro.

Die Kinder meines Bruders erhalten den Rest des Barvermögens, also 30 000 Euro.

Ist das so richtig ausgerechnet? Oder muss der Pflichtteil meiner Mutter komplett aus dem Hausverkauf beglichen werden, damit das Vermächtnis der Kinder meines Bruders nicht verringert wird?

Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Liebe Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Ist das so richtig ausgerechnet?


Nein, nach Deiner Berechnung erhalten alle Beteiligten zusammen 175.000€, obwohl nur 150.000€ zum Verteilen da sind.

quote:
Oder muss der Pflichtteil meiner Mutter komplett aus dem Hausverkauf beglichen werden, damit das Vermächtnis der Kinder meines Bruders nicht verringert wird?


So ist es. Du erhälst daher 12.500€ zzgl. 20.000€ für die Aktien und Dein Bruder erhält nur die 12.500€.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wobbler
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Jetzt weiss ich besser bescheid!:-)



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1x Hilfreiche Antwort

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