Pflichtteilsanspruch weg, lebenslanges Wohnrecht
Folgende Situation:
Ein Haus- und Grundstücksbesitzer (100 Prozent Eigentumsanteil) lässt ein Gutachten für seine Immobilie (1.000 qm Grundstück, Wohngebäude mit 2 Wohnungen jeweils 100 qm Wohnfläche) erstellen. Der Verkehrswert wird auf 100.000 EUR festgesetzt.
Eine Woche später lässt er durch einen Notar ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eintragen. Die Alleinbegünstigte ist seine Mutter, die eine der Wohnungen schon seit Jahrzehnten bewohnt.
Nach einer Woche stirbt er und macht seine Frau zur gesetzlichen Alleinerbin (lt. Testament), mit der er zusammen in der anderen Wohnung gelebt hat.
Hinterlassen werden 2 Halbgeschwister, die nur auf den Pflichtteil Anspruch haben und auch geltend machen wollen.
Die Alleinerbin will den 2 Pflichtteilsberechtigten natürlich nichts vom Erbe auszahlen, lässt durch ihren rechtlichen Beistand verkünden, dass die Immobilie keinen Wert hat und begründet dies wie folgt:
Der Wert des lebenslangen Wohnrechts der Mutter, gerechnet Monatskaltmiete x 12 x Anzahl der zu erwartenden Lebensjahre (lt. Stat. Bundesamt) ist höher, als der 2 Wochen alte angesetzte Marktwert.
Das wäre so die übliche Vorgehensweise.
Jetzt die eigentlichen Fragen:
1. Gehen die Pflichtteilsberechtigten wirklich leer aus?
2. Oder sollen sie ihre Ansprüche erst geltend machen, kurz bevor die 3 jährige Verjährungsfrist abläuft, in der Hoffnung, dass das lebenslange Wohnrecht vorzeitig erlischt.
Vielen Dank im Voraus
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von GottschalkR am 17.10.2011 20:37
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>Pflichtteilsanspruch weg, lebenslanges Wohnrecht
Es sind die leiblichen kinder des Erblassers und gleichzeiig Halbgeschwister.
Aber das ist eigentlich nicht die Frage, da der Pflichtteilsanspruch schon fakt ist und anerkannt wurde.
Bloß es steht nichts zur Verteilung an, da ja angeblich kein Wert vorhanden ist (wie oben beschrieben).
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von GottschalkR am 17.10.2011 22:42
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>Pflichtteilsanspruch weg, lebenslanges Wohnrecht
Da ja die Monatsmiete nicht jetzt sofort für alle Restjahre fällig wäre, müssten die Mieten der Zukunft abgezinst werden, um den
versicherungsmathematischen Barwert des Wohnrechtes zu ermitteln.
So richtig präzise geht das wohl nur mit Fachmann (Aktuar oder ähnliches), aber überschlägig bekommt man das ja vielleicht auch selbst hin.
Mir kommt allerdings der Verkehrswert bei zwei großen Wohnungen eher gering vor. Auch da kann man ansetzen und einfach mal eine kleine Marktanalyse starten.
von quiddje am 19.10.2011 08:11
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>Pflichtteilsanspruch weg, lebenslanges Wohnrecht
Fas vergessen: zu Frage 2
quote:
Oder sollen sie ihre Ansprüche erst geltend machen, kurz bevor die 3 jährige Verjährungsfrist abläuft, in der Hoffnung, dass das lebenslange Wohnrecht vorzeitig erlischt.
Das bringt gar nichts, da der Wert zum Zeitpunkt des Todes genommen wird. Und der ist mittels Barwertermittlung des Wohnrechtes zu bestimmen. Wenn die Oma nächste Woche tot umfällt, hat das auch keinen Einfluss auf die den Barwert bestimmenden Sterbetafel des statistischen Bundesamtes.
von quiddje am 19.10.2011 11:00
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