Pflichtteilsanspruch einfordern bei Erbvertrag

15. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
imueller
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteilsanspruch einfordern bei Erbvertrag

Nach dem Tod unseres Vaters wurde uns durch das Nachlassgericht mitgeteilt, dass unser Vater und seine 2. Frau einen Erbvertrag geschlossen haben, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben im Überlebensfall einsetzen.
Wir Kinder haben daraufhin unser Pflichtteil am uns bekannten Vermögen unseres Vaters eingefordert und die Offenlegung eines geschwärzten Teiles des Erbvertrages gefordert. Dieser geschwärzte Teil wurde uns daraufhin auch von der 2. Frau unseres Vaters offengelegt.
In diesem Teil steht nun, dass nach dem Tod beider Parteien des Erbvertrages je 50 % des gemeinsamen Nachlasses an uns (die Kinder) und die Nichten und Neffen der 2. Ehefrau fallen.

Aus der knapp gefassten Vorgeschichte ergeben sich nun folgende Fragen:
1. Verzichten wir auf Anteile unseres Erbes wenn wir zum jetzigen Zeitpunkt nur unser Pflichtteil am bekannten Vermögen unseres Vaters einfordern?
2. Muss der gemeinsame Nachlass nicht zu einem Stichtag, in diesem Fall der Todestag unseres Vaters, per Nachweis festgestellt werden?
3. Beinhaltet dies auch das Vermögen der 2. Frau?
4. Darf die 2. Frau über die 50 % des Nachlasses noch frei verfügen, da dieser Anteil doch den Kindern des Ehemannes zusteht oder muss sie diese 50 % bis zu ihrem Tode verwalten?
5. Über den Zugewinn bis zum Tode der 2. Frau darf diese frei verfügen. Betrifft dies auch die Zinsen für die 50 % der Kinder des Ehemanns oder sind diese Zinsen dem Anteil der Kinder zuzurechnen?
Ich weiss, dass dies viele Fragen sind, aber ich hoffe, dass es jemanden in diesem Forum gibt, der uns mit einer Antwort auf diese Fragen helfen kann.
Im voraus schon mal vielen Dank.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Dieser geschwärzte Teil wurde uns daraufhin auch von der 2. Frau unseres Vaters offengelegt.
Einen Rechtsanspruch darauf hättet ihr nicht gehabt, da euch die Erbfolge zu Lebzeiten des Überlebenden nichts angeht.

1. Verzichten wir auf Anteile unseres Erbes wenn wir zum jetzigen Zeitpunkt nur unser Pflichtteil am bekannten Vermögen unseres Vaters einfordern?
Das kommt darauf an, wie der Erbvertrag abgefasst wurde (Strafklausel).

2. Muss der gemeinsame Nachlass nicht zu einem Stichtag, in diesem Fall der Todestag unseres Vaters, per Nachweis festgestellt werden?
Der Nachlass des Vaters spielt nur dann eine Rolle, wenn der Pflichtteil eingefordert wird, nach dem Tod der Frau werdet ihr deren Miterben und erbt das was noch an Nachlass vorhanden ist.

3. Beinhaltet dies auch das Vermögen der 2. Frau?
Ja.

4. Darf die 2. Frau über die 50 % des Nachlasses noch frei verfügen.
Ja.

...da dieser Anteil doch den Kindern des Ehemannes zusteht oder muss sie diese 50 % bis zu ihrem Tode verwalten?
Da die Ehefrau Alleinerbin wurde, kann sie mit dem Nachlass tun und lassen was sie will. Sie muss den Anteil weder verwalten, noch steht dieser den Kindern zu!

5. Über den Zugewinn bis zum Tode der 2. Frau darf diese frei verfügen. Betrifft dies auch die Zinsen für die 50 % der Kinder des Ehemanns oder sind diese Zinsen dem Anteil der Kinder zuzurechnen?
S.o. Sie darf über den gesamt Nachlass frei verfügen.

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