>Pflichtteilsanspruch der Schwester bei Berl. Testa
Den Begriff "Berliner Testament" gibt es im Gesetz nicht.
Als Berliner
Testament bezeichnet man die Alleinerbeinsetzung des jeweiligen Ehegatten mit Schlusserbfolge entweder der Abkömmlinge oder eines Dritten.
Das spielt im obigen Fall aber keine Rolle.
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von cruncc1 am 26.12.2009 20:21
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