>Pflichtteilsanspruch bei vorheriger Schenkung
Ich glaube, ihr habt da ganz schlechte Karten.
Ich würde VOR Ablauf der 10 Jahre mal zu einem Anwalt gehen. Fragen, wenn Ihr die Tilgung des Darlehens deutlich hochsetzt, ob dann das verfügbare Einkommen im Sinne des Sozialamtes sinkt. Denn die Tilgung muss ja trotz Unterstützung der Eltern noch gewährleistet sein. Muss aber auch die Bank mitmachen.
Wenn ihr es zu spät macht dann, vermuten die wieder Gestaltungsmissbrauch.
Es ist wohl einfach legal so eine Teil-Enterbung zu machen.
hier noch ne Info:
Der Selbstbehalt des Kindes, das seinen bedürftigen Eltern
Unterhalt zahlen muss, beträgt derzeit nach Düsseldorfer Tabelle mind. 1.400 € monatlich. Vom Einkommen, dies übersteigt, können weitere 50 % als Selbstbehalt angerechnet werden. Für den Ehegatten werden mindestens 1.050 € angesetzt, wenn der Ehegatte nicht selber ein hohes Einkommen erzielt. Sollten sich Kinder des Zahlungspflichtigen im Studium befinden, können 600 Euro pro Kind als Selbsterhalt angerechnet werden. Die konkrete Berechnung berücksichtigt die soziale Stellung und die Lebensgewohnheiten des Unterhaltsverpflichteten. Niemand muss nach derzeitigen Recht eine gavierende und auf die Dauer angelegte Senkung des Lebensstandards hinnehmen.
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"Chylla"
von Chylla am 17.05.2011 21:47
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