Pflichtteilsanspruch - übertragener Hof anrechenbar?

1. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Klaus Junginger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteilsanspruch - übertragener Hof anrechenbar?

Hallo,

nach dem Tod beider Elternteile ist mein Bruder der alleinige Erbe, ich bin nun Pflichtteilsberechtigter.
Frage 1: Hat mein Bruder -neben dem Erbteil- auch zusätzlich noch Anspruch auf seinen Pflichtteil?

Frage 2:
Mein Bruder hatte damals (vor 30 Jahren) den elterlichen Bauernhof bekommen, ich "lediglich" ein kleines Grundstück. Darf ich nun einen (gerechten) Ausgleich als Pflichtteil fordern? (z.B. Differenz-Geldbetrag?)

Frage 3:
Vor 12 Jahren hatte ich von meinen nun verstorbenen Eltern Geld bekommen und hatte ein Schreiben unterschrieben:
"Das erhaltene Geld wird auf das Elterngut angerechnet". Wird dieses Geld nun auf das Plichtteil angerechnet, oder nicht?
Verjährt? Was heißt Elterngut?

Gruß
Klaus J.

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