Hallo,
nach dem Tod beider Elternteile ist mein Bruder der alleinige Erbe, ich bin nun Pflichtteilsberechtigter.
Frage 1: Hat mein Bruder -neben dem Erbteil- auch zusätzlich noch Anspruch auf seinen Pflichtteil?
Frage 2:
Mein Bruder hatte damals (vor 30 Jahren) den elterlichen Bauernhof bekommen, ich "lediglich" ein kleines Grundstück. Darf ich nun einen (gerechten) Ausgleich als Pflichtteil fordern? (z.B. Differenz-Geldbetrag?)
Frage 3:
Vor 12 Jahren hatte ich von meinen nun verstorbenen Eltern Geld bekommen und hatte ein Schreiben unterschrieben:
"Das erhaltene Geld wird auf das Elterngut angerechnet". Wird dieses Geld nun auf das Plichtteil angerechnet, oder nicht?
Verjährt? Was heißt Elterngut?
Gruß
Klaus J.
Pflichtteilsanspruch - übertragener Hof anrechenbar?
1. Januar 2003
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Frage vom 1. Januar 2003 | 21:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteilsanspruch - übertragener Hof anrechenbar?
Testament oder Erbe?
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