Hallo, folgender Sachverhalt:
Letzes Jahr verstarb meine Mutter. Sie hinterließ ein Testament in dem Ihre Mutter also meine Oma als vorerbin eingesetzt wurde. Als Nacherbe dem entsprechend ich. Ihr damaliger Ehemann ist kurz darauf auch verstorben. Dieser wurde im Testament nicht erwähnt. Jetzt fordert sein Kind den Pflichtteil ein. 25% Des Nachlasses.
Jetzt meine Frage, kann ich als Nacherbe den Pflichtteil der Kinder senken indem ich auf meine Position als Nacherbe verzichte und ebenfalls meinen Pflichtteil einfordere?
Danke schonmal für Ihre Antworten
Pflichtteilsanspruch, Nacherbe
20. Dezember 2016
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Frage vom 20. Dezember 2016 | 17:28
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Pflichtteilsanspruch, Nacherbe
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#1
Antwort vom 20. Dezember 2016 | 17:49
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 610x hilfreich)
Wessen Ehemann ist verstorben? Der deiner Mutter oder der deiner Oma.
Ist das Kind dass den Pflichtteil fordert auch das Kind der Ehefrau.
Lebt die Oma noch und wenn nicht ist sie vor oder nach deiner Mutter verstorben.
#2
Antwort vom 20. Dezember 2016 | 17:56
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo,
Der Ehemann meiner verstorbenen Mutter ist kurz darauf verstorben. Kurz vor seinem Tot hat sein leibliches Kind aus erster Ehe den Pflichtteil für Ihn geltend machen wollen. Jetzt wo er verstorben ist will das kind als erbe des Vaters den ihm zustehenden pflichtteil erben.
Meine Oma lebt noch und soll jetzt den Pflichtteil als Vorerbin an das Kind auszahlen.
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#3
Antwort vom 20. Dezember 2016 | 18:59
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 610x hilfreich)
Danke für die Aufklärung.
ZitatJetzt meine Frage, kann ich als Nacherbe den Pflichtteil der Kinder senken indem ich auf meine Position als Nacherbe verzichte und ebenfalls meinen Pflichtteil einfordere? :
Nein. Der Pflichtteil bezieht sich immer auf das des Gesammterbe. Eine Pflichtteil- oder Erbeberechtigter kann einem anderen Pflichtteilberechtigten nichts wegnehmen oder ihn schlechter stellen.
#4
Antwort vom 20. Dezember 2016 | 20:16
Von
Status: Richter (8022 Beiträge, 4498x hilfreich)
Zitat:Jetzt meine Frage, kann ich als Nacherbe den Pflichtteil der Kinder senken indem ich auf meine Position als Nacherbe verzichte und ebenfalls meinen Pflichtteil einfordere?
Gemäß § 2306 Abs. 2 BGB hat der Nacherbe ein Wahlrecht und kann die Nacherbschaft ausschlagen und den Pflichtteil verlangen.
Zitat:Letzes Jahr verstarb meine Mutter.
Hier ist dieses Recht allerdings längst verjährt.
#5
Antwort vom 20. Dezember 2016 | 23:23
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Gemäß § 2306 Abs. 2 BGB hat der Nacherbe ein Wahlrecht und kann die Nacherbschaft ausschlagen und den Pflichtteil verlangen.
Wohl richtig. Das würde am Pflichtteilsanspruch des Kindes Deines Stiefvaters aber nichts ändern.
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