Pflichtteil wird Erbteil derer die verzichtet haben angerechnet?
Folgender Fall!
Es geht um eine Wohnung. Kaufangebot liegt vor, jetzt bekommt eine der drei Geschwister ihren Pflichtteil.
Die Ehefrau hat auf Ihren Erbteil verzichtet. Wird dieser Anteil nun bei der Pflichtteilsberechnung mit einbezogen?
Muß sich der Pflichtteilsberechnigte nicht auch an an den Schulden bzw. Beerdigungskosten beteiligen?
Solle die Wohnung nun wegen eines Rechtstreits nicht verkauft werden können,wie sieht es aus mit Reparaturkosten für die Wohnung?
Dazu muß man sagen, dass die Wohnung sich in Österreich befindet. Die Aufteilung erfolgt nach deutschem Erbrecht, es wird lediglich österreichisches Verfahrensrecht angewendet, nachdem der Pflichtteilsberechtigte seinen Teil erhalten muss, diesen also nicht bei der Erbengemeinschaft einklagen muss.
Im Voraus vielen Dank für Eure Hilfe! Gruß
-----------------
" "
von Kolibri46 am 07.10.2008 15:27
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag petzen