Pflichtteil einfordern durch Nachlasspfleger

23. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
GottschalkR
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 21x hilfreich)
Pflichtteil einfordern durch Nachlasspfleger

Habe ich als Privatperson die Möglichkeit einen Nachlasspfleger einzuschalten (ohne Anwalt)?
Wenn ja, was kostet so was (Nachlasswert ca. 150.000 EUR)?

Vielen Dank im Voraus


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Den können die Erben beauftragen, wenn sie sich nicht grün sind. Er kostet 3 - 5 % des Nachlasses.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GottschalkR
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 21x hilfreich)

Kann ich als nur Pflichtteilsberechtigter das auch tun?
Ich stehe nämlich nicht im Testament drin.

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7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8054 Beiträge, 4512x hilfreich)

Den können die Erben beauftragen, wenn sie sich nicht grün sind.
Verwechselt du das vll mit einem Nachlassverwalter?

@GottschalkR
Um was geht es genau?



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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
GottschalkR
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 21x hilfreich)

Mein leiblicher Vater ist gestorben und hinterläßt ein Häuschen im Wert ca. 150.000 EUR. Im Testatment wird mei ne Stiefmutter als Alleinerbin erwähnt.
Letztendlich geht es um die Bestimmung des Wertes des Hauses. Laut Alleinerbin ist die Immobilie nur 60.000 EUR wert. Ich weiß, das nur ein Gutachten Aufschluß in dieser Sache bringt.
Mir geht es eigentlich um die richtige Vorgehensweise um auch unnötige Kosten zu vermeiden.
Variante 1: Ich gehe zum Notar und lasse ein Nachlassverzeichnis erstellen, der wiederum einen Gutachter zur Ermittlung des Wertes der Immobilie bestellt. Aber wie ich richtig in anderen Forenbeiträgen gelesen habe, kann auch dieses Gutachten vor Gericht wieder angefochten werden.
Variante 2: Wenn die Möglichkeit besteht, die Angelegenheit in die Hände eines Nachlasspflegers übergeben.
Es sei noch erwähnt, dass eine gütliche Einigung ausgeschlossen ist.

Vielen Dank im Voraus

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8054 Beiträge, 4512x hilfreich)

Die Beteiligten müssen sich auf einen Betrag einigen - egal wie. Man kann zig Gutachten und Gegengutachten in Auftrag geben (die Kosten mindern indirekt den Pflichtteilsanspruch).

Wenn eine Einigung nicht zustande kommt, muss das Gericht entscheiden.

Es ist nicht Sache eines Nachlasspflegers dies zu regeln.

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2x Hilfreiche Antwort

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