Pflichten für Abbau von Bodenschätzen im Meer festgelegt
AFP VOM 2.2.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1239 Aufrufe Mehr zum Thema:Abbau, Bodenschätzen
Hamburger Seegerichtshof erstellt erstmals Rechstgutachten
Der Internationale Seegerichtshof (ISGH) in Hamburg hat sich erstmals zur Haftung von Staaten für Umweltschäden bei der Ausbeutung von Bodenschätzen in internationalen Gewässern geäußert. Das am Dienstag verkündete Rechtsgutachten verpflichtet die Vertragsstaaten des Internationalen Seerechtsübereinkommens demnach unter anderem zur Anwendung der "besten Umweltschutzverfahren" beim Abbau von Rohstoffen wie sogenannter Manganknollen am Meeresboden.
Manganknollen liegen auf dem Meeresboden der Hochsee und wurden in Pilotverfahren bereits aus 5000 Meter Tiefe gefördert. Sie enthalten neben Cobalt, Nickel, Eisen und Kupfer bis zu 27 Prozent des Metalls Mangan, das in der Industrie von großer Bedeutung ist. Die größten Knollenfelder befinden sich im Pazifischen Ozean.
Der Richterspruch des ISGH gilt als Grundlage für die Fortentwicklung des internationalen Seerechts. Der ISGR entscheidet auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982. Seine 21 Richter werden von den Vertragsparteien gewählt.
Das Gutachten war von der Internationalen Meeresbodenbehörde beantragt worden. Sie verwaltet die Bodenschätze in internationalen Gewässern. Dieses Gebiet wurde im Seerechtsübereinkommen zum gemeinsamen Erbe der Menschheit erklärt. Staaten oder Firmen, die dort Bodenschätze fördern wollen, müssen dabei nun nach Maßgabe des ISGH eine Reihe von Verpflichtungen einhalten. Dazu zählen unter anderem Umweltverträglichkeitsprüfungen, die auch Entwicklungsländer "im Rahmen ihrer Möglichkeiten" anzuwenden haben.
02.02.2011 - 09:00 Uhr


