Hallo,
ich bin gerade ein wenig frustriert. Mein Sohn, 27 Jahre alt und studiert gerade, hat mir gerade die, jährlich grüßt das Murmeltier, Ankündigung des von mir auszufüllenden Bafög Antrags, per Facebook Message "überreicht". Über die rechtliche Seite bin ich mir im Klaren. Er hat per Gesetz einen Unterhaltsanspruch, dem ich zähneknirschend auch entspreche.
Unser Verhältnis könnte man gut als unterkühlt bezeichnen. Umso mehr frustriert es mich, dass ich trotz fehlendem Kontakt immer noch zahlen muss.
Aber hat der Gesetzgeber dem Unterhalts-bedürftigen überhaupt keine Pflichten gegenüber seinem "Finanzier" vorgesehen? Was kann ich als Unterhaltspflichtiger mindestens fordern? Wirklich nichts? Alles was ich bislang bekam, waren die Bafög Anträge. Allerdings auch nicht zeitnah und fair, sondern jeweils 14 Tage vor Semesterbeginn.
Ich bin in einer moralischen Zwickmühle. An und für sich, mag ich nicht mehr zahlen. Da würde ich den Unterhalt lieber spenden.
Den diesjährigen Bafög Antrag werde ich natürlich ausfüllen. Am liebsten würde ich die Zahlung des Unterhaltes einstellen und es auf eine Klage ankommen lassen. Wie gesagt, ich bin ziemlich frustriert und wütend.
Zusätzlich habe ich dann doch noch eine rechtliche Frage. Das Studium folgte aufbauend auf eine Berufsausbildung. Da ist nichts dran zu rütteln. Allerdings könnte das Studium ja mit dem Bachelor enden. Muss ich den Master Studiengang dann auch noch finanzieren?
Vielen Dank und viele Grüße.
Pflichten Unterhaltsberechtigte
12. September 2017
Thema abonnieren
Frage vom 12. September 2017 | 13:30
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 7x hilfreich)
Pflichten Unterhaltsberechtigte
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#1
Antwort vom 12. September 2017 | 13:48
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo alphares.org,
Die Tatsache dass er BAFöG bekommt, deutet darauf hin dass das EK der Eltern nicht besonders hoch sein kann.
Was zahlst du denn an Unterhalt?
vG
edy
#2
Antwort vom 12. September 2017 | 15:00
Von
Status: Schüler (201 Beiträge, 41x hilfreich)
Hallo,
was hat die Kindesmutter und der Kindesvater je für ein unterhaltsrechtliches Einkommen?
Wie hoch sind je die Unterhaltsbeträge von KM und KV?
Verdient der Unterhaltsberechtigte (Sohn) etwas zu seinem Lebensunterhalt hinzu?
Hat der Unterhaltsberechtigte bereits Bafög erhalten und wieviel?
boxxter
-- Editiert von boxxter am 12.09.2017 15:01
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