Vater (65 Jahre) möchte seinen Hof an den jüngsten Sohn abgeben. Es gibt noch 2 weitere Söhne. Es soll über eine gemischte Schenkung erfolgen. Der Wert des Hofes liegt bei 350.000€. Der Hof ist noch mit 140.000 € belastet, die der Sohn mit übernimmt. Ausserdem wird den Eltern vom Sohn ein unbefristetes Wohnrecht bzw. Nießbrauch eingeräumt, die Eltern sollen eine kleine monatliche Leibrente erhalten und der Sohn verpflichtet sich, für die spätere Pflege der Eltern aufzukommen.
Die anderen beiden Söhne sollen den Geldbetrag bekommen, der ihnen zustehen würde, wenn der Hof an den jüngsten Sohn vererbt werden würde.
Meine Fragen wären:
1. Welcher Betrag steht den anderen beiden Söhnen rechtlich zu?
2. Lässt sich der Pflichtteil der den beiden Söhnen zusteht, durch Wohnrecht und Leibrente sowie Verpflichtung der späteren Pflege der Eltern minimieren?
3. Welchen Pflichtanteilergänzungsanspruch können die beiden Söhne stellen und ab welchem Zeitpunkt?
Danke im Voraus.
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-- Editiert anna222 am 03.03.2015 15:33
-- Editiert anna222 am 03.03.2015 16:25
Pflichtanteil und Pflichtanteilergänzungsanspruch
3. März 2015
Thema abonnieren
Frage vom 3. März 2015 | 15:18
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 7x hilfreich)
Pflichtanteil und Pflichtanteilergänzungsanspruch
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 3. März 2015 | 18:50
Von
Status: Praktikant (861 Beiträge, 752x hilfreich)
Guten Abend,
einen Pflichtanteilanspruch kann man im Prinzip nur am Erbe von Verstorbenen geltend machen.
Neben dem Erbrecht greift in diesem Sonderfall das Höferecht. Das Höferecht - auch Höfeordnung - gilt nicht in allen Bundesländern. Nach § 12 Abs. 1 der Höfeordnung erhalten die Miterben das 1,5-fache des zuletzt festgesetzten steuerlichen Einheitswertes, wovon jedoch nach billigem Ermessen abgewichen werden kann.
In diesem Fall wird wegen der Schulden und Rechte der Altenteiler (Nießbrauch, Leibrente) noch deutlich (nach unten) abgewichen werden können.
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