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Pflichtanteil durch Schenkung verringern?

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Pflichtanteil durch Schenkung verringern?

Hallo, vllt können sie mir helfen:

Vielleicht gibt es einen der das weiß.
Angenommen ich habe 2 Geschwister und meine Eltern(verheiratet) haben viel Grund (Haus Garten etc. ) und wollen ihnen nichts abgeben (also nichtmal Pflichtanteil) sondern alles mir.

Im Falle einer Schenkung entfällt doch pro Jahr 10 % vom PA? d.h. nach 10 Jahren besteht kein Pflichtanteilsspruch mehr für die anderen Kinder, sondern nur noch was die Eltern von mir zum Zeitpunkt des Versterbens besitzen?

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von Grynn am 11.07.2012 19:26
Status: Frischling (4 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1883 weitere Beiträge zum Thema "Schenkung".


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>Pflichtanteil durch Schenkung verringern?
quote:
Im Falle einer Schenkung entfällt doch pro Jahr 10 % vom PA?

Nein!!!

Es gibt keine 10% p.a.!

Richtig ist, dass eine Schenkung nach 10 J. i.d.R. nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.

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von hamburger-1910 am 11.07.2012 20:44
Status: Unsterblich (1057 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 39 User(n) bewertet)

>Pflichtanteil durch Schenkung verringern?
Es gibt keine 10% p.a.!
Das ist falsch!

http://dejure.org/gesetze/BGB/2325.html

Richtig ist, dass eine Schenkung nach 10 J. i.d.R. nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Auch das ist falsch. Eine solche Frist gibt es nicht.

@Grynn
Deine Annahme ist richtig, sofern sich die Eltern kein umfassendes Wohnrecht oder einen Nießbrauch vorbehalten haben.

-- Editiert cruncc1 am 11.07.2012 21:00


von cruncc1 am 11.07.2012 20:57
Status: Unsterblich (2707 Beiträge)
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