Hallo, vllt können sie mir helfen:Vielleicht gibt es einen der das weiß. Angenommen ich habe 2 Geschwister und meine Eltern(verheiratet) haben viel Grund (Haus Garten etc. ) und wollen ihnen nichts abgeben (also nichtmal Pflichtanteil) sondern alles mir.Im Falle einer Schenkung entfällt doch pro Jahr 10 % vom PA? d.h. nach 10 Jahren besteht kein Pflichtanteilsspruch mehr für die anderen Kinder, sondern nur noch was die Eltern von mir zum Zeitpunkt des Versterbens besitzen?
Es gibt keine 10% p.a.! Das ist falsch!http://dejure.org/gesetze/BGB/2325.htmlRichtig ist, dass eine Schenkung nach 10 J. i.d.R. nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Auch das ist falsch. Eine solche Frist gibt es nicht.
@Grynn Deine Annahme ist richtig, sofern sich die Eltern kein umfassendes Wohnrecht oder einen Nießbrauch vorbehalten haben.-- Editiert cruncc1 am 11.07.2012 21:00