Pflichtanteil beanspruchen / vorher anmelden

14. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
TarjaW
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Pflichtanteil beanspruchen / vorher anmelden

Guten Tag zusammen,

ich hoffe hier auf eine kurze Beratung, wie ich richtig vorgehe, um an mein Recht zu kommen, ohne meinen Opa vorzeitig ins Grab zu bringen:

Letzte Woche habe ich aus der Zeitung erfahren, dass meine Oma verstorben ist. Wir hatten seit gut 2 Jahren keinen Kontakt mehr und auch zum restlichen Teil der Famile meines (ebenfalls vorstorbenen) Vaters besteht kein Kontakt mehr.

Nun könnte ich ja scheinbar meinen Pflichtteil aus dem Erbe meiner Oma verlangen, richtig? Das Schreiben ginge dann allerdings sicherlich an meinen schwerkranken und trauernden Opa und das möchte ich ihm in seinem Alter nun wirklich nicht antun.
Außerdem ist ja - ganz emotionslos betrachtet - fast davon auszugehen, dass er meiner Oma nun bald folgen wird. Ist ja meist so.

Ich hätte nun also eigentlich die Füße still gehalten und dann nach dem Tod meines Opas seine Kinder bzgl. Pflichtteil angeschrieben.
Nun wurde mir aber gesagt, ich müsse jetzt schon nachfragen, ob es ein Testament gäbe bzw. mein Interesse an meinem Pflichtteil anmelden.

Stimmt das, muss ich beim Amtsgericht erscheinen und Bescheid geben, dass ich Geld will (aber jetzt noch nicht), weil ich sonst auch später leer ausgehe?
Ich möchte wirklich vermeiden, dass mein Opa davon Wind bekommt, sonst verzichte ich lieber ganz darauf.

Für fachkundige Beratung wäre ich wirklich sehr dankbar!

MfG
Tarja

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Wie kommst Du überhaupt auf die seltsame Idee einen Erbanspruch zu haben? Wie kommst Du auf Pflichtteil? Was steht im Testament?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Wie kommst Du überhaupt auf die seltsame Idee einen Erbanspruch zu haben? Wie kommst Du auf Pflichtteil?
Da der Vater vorverstorben ist, hat er/sie zumindest einen Pflichtteilsanspruch.

Stimmt das, muss ich beim Amtsgericht erscheinen und Bescheid geben, dass ich Geld will (aber jetzt noch nicht), weil ich sonst auch später leer ausgehe?
Nein, das stimmt nicht. Wenn es ein Testament gibt, erhälst du vom Nachlassgericht eine Abschrift hiervon. Solltest du "enterbt" sein, kannst du deinen Pflichtteilsanspruch innerhalb von drei Jahren gegenüber den/dem Erben geltend machen.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Einen Pflichtteilsanspruch hast Du nur dann, wenn Du testamentarisch enterbt wurdest. Andernfalls hast Du einen Erbanspruch.

quote:
Stimmt das, muss ich beim Amtsgericht erscheinen und Bescheid geben, dass ich Geld will (aber jetzt noch nicht), weil ich sonst auch später leer ausgehe?


Der Pflichtteil muss innerhalb von 3 Jahren eingefordert werden. Aber zunächst einmal solltest Du klären, ob es überhaupt ein Testament gibt, in dem Du enterbt worden bist. Sollte so ein Testament beim Amtsgericht hinterlegt worden sein, so müsstest Du automatisch eine Nachricht darüber erhalten. Das kann aber einige Wochen dauern.

Sollte Deine Oma in 2014 verstorben sein, so verjähren irgendwelche Ansprüche frühestens am 31.12.2017.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Sorry, hatte den verstorbenen Vater übersehen. Damit passen dann auch die vorstehenden Auskünfte.
Davon ab wäre ein persönlicher Kontakt sicher sinnvoller als ein Schreiben mit Forderungen - egal ob Erbteil oder Pflichtteil. Eine Klärung ist immer sinnvoll, denn theoretisch könnte man Schulden erben.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Die (Hauppt)Erben, die mit der Verstorbenen in Kontakt waren, sich um sie gekümmert hatten und sich um alles um das Begräbnis etc. kümmern (also wohl der Opa), werden mit Sicherheit vom zuständigen Nachlassgericht/Amtsgericht angeschrieben werden und aufgefordert werden, etwaige andere Erbberechtigte und deren Anschriften mitzuteilen, so sie ihm denn bekannt sind. Dann wirst auch Du übers Amtsgericht angeschrieben werden.

Wenn Du sowenig Kontakt mit dem Opa hattest, dass er sich nicht an Dich erinnert bzw. Deine Anschrift nicht kennt, dann musst Du halt überlegen, ob Du nun Kontakt aufnehmen willst, um Deine Ansprüche geltend zu machen (und ja: natürlich wird Dein Opa davon Wind bekommen).

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TarjaW
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen lieben Dank schon mal für die vielen Antworten!

Also gibt es entweder ein Testament und ich bin a.) darin berücksichtigt oder b.) enterbt und kann meinen Pflichtteil verlangen. Oder es gibt kein Testament und ich bin sogar erbberechtigt? Im letzteren Fall müsste ich mich doch innerhalb von 6 Wochen selbstständig beim Nachlassgericht äußern, nicht? Oder kriege ich gar nichts, wenn die direkten Nachkommen das Erbe antreten? Achje, ist das kompliziert.

Mein Opa bzw. diese ganze Familie kennt leider meine neue Adresse nicht, die meiner Mutter wahrscheinlich auch nicht mehr. Und sagen wir mal so, wenn es in dieser Familie um Geld geht, bleibt Fairness außen vor. Leider bei Tod meines Vaters vor eben 2 Jahren erleben müssen.

Könnte man also die beiden Erbfälle (Oma jetzt, Opa irgendwann später) voneinander trennen? Kann ich mich jetzt des lieben Friedens willen zurück halten und mich dann erst nach dem Tod meines Opas zu Wort melden, ohne im Opa-Erbfall benachteiligt zu sein?
Wie gesagt, auf Omas Anteil (was auch immer da überhaupt enthalten sein mag) verzichte ich notfalls. Egal, wie das Verhältnis in den letzten Jahren war, ich möchte meinen Opa in dieser Zeit nicht noch mehr belasten, bin auch kein Unmensch.

Übrigens ist mir natürlich klar, dass ich im Ernstfall einen Anwalt nehmen muss. Möchte nur Kosten vermeiden, falls sich aus den beschriebenen Umständen ergibt, dass ich gar nichts geltend machen werde.

MfG

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Also gibt es entweder ein Testament und ich bin a.) darin berücksichtigt oder b.) enterbt und kann meinen Pflichtteil verlangen. Oder es gibt kein Testament und ich bin sogar erbberechtigt?


Korrekt.

quote:
Im letzteren Fall müsste ich mich doch innerhalb von 6 Wochen selbstständig beim Nachlassgericht äußern, nicht?


Nur eine Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erfolgen. Wenn man sich in diesem zeitraum nicht beim Amtsgericht meldet, hat man das Erbe automatisch angenommen. Sollte es ein Testament geben, dann läuft diese Frist erst ab Testamentseröffnung.

quote:
Oder kriege ich gar nichts, wenn die direkten Nachkommen das Erbe antreten?


Da Dein Vater bereits vertorben ist, bist Du auch direkter Nachkomme. Du trittst an die Stelle Deines vertorbenen Vaters und hast somit die gleichen Rechte wie noch lebende Kinder Deiner Oma.

quote:
Könnte man also die beiden Erbfälle (Oma jetzt, Opa irgendwann später) voneinander trennen?


Ja, beide Erbfälle sind sowieso getrennt zu betrachten.

quote:
Kann ich mich jetzt des lieben Friedens willen zurück halten und mich dann erst nach dem Tod meines Opas zu Wort melden, ohne im Opa-Erbfall benachteiligt zu sein?


Ja, das kannst Du. Dein Verhalten im Erbfall bzgl. der Oma hat keinen Einfluss auf Ansprüche bzgl. des Nachlasses des Opas.

Ansprüche hinsichtlich der Oma können allerdings verloren gehen. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre zum Jahresende. Wenn der Opa vorher stirbt, dann können sogar noch Ansprüche im Hinblick auf die Oma geltend gemacht werden.

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#8
 Von 
TarjaW
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Noch mal vielen Dank! Mir wurden hier viele Fragen in kurzer Zeit beantwortet und mein Gedankenchaos geordnet.

Ich mache also erst mal gar nichts und lasse damit vor allem meinem Opa seine Ruhe.
Nach der nächsten Anzeige in der Tageszeitung werde ich dann aktiv und schaue einfach, ob das Oma-Erbe verjährt ist oder nicht.

Sollte ich jetzt keinen Quatsch geschrieben haben kann das Thema also als erledigt angesehen werden.

MfG
Tarja :)

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