Pflichtanteil an Stiefkinder

10. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
holly730
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Pflichtanteil an Stiefkinder

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Hello,ich hoffe hier Hilfe zu finden!!
Ich lebe seit 40 Jahren in Amerika. Meine Mutter ist vor kurzer Zeit gestorben.
Ich brauche Hilfe mit den Deutschen Erbrecht/ Pflichtanteil Gesetzen.

Hier ist meine Geschichte. Ich habe zwei halb Geschwister aus der ersten Ehe meines Vaters. Ich bin die alleinige Tochter aus der zweiten Ehe. Unser Vater ist seit 32 Jahren gestorben. Damals hat meine Mutter von den gemeinsamen Vermögen meiner Eltern (der sehr klein war) alle drei Kinder gleichzeitig ausbezahlt so zu sagen.

Zwei Jahre nach dem Tod unseren Vaters hat meine Mutter sich ein Eigentum Wohnung gekauft und innerhalb 10 Jahren bezahlt. Sie hat auch ein Testament gemacht und machte mich allein Erbin und hat ein paar Tausende an Bruder und Freunde geschenkt .
Meine Mutter glaubte vor ihrer Tod dass wir da kein Pflichtanteil pflichtig sind, da sie 1. all Kinder gleichmasig ausbezahlt hat 2. ihr Vermögen hat sie danach aufgebaut.

Nun kommt einer der Geschwister vor und sagte dass sie zu einer Pflichtanteil recht hatte.

So meiner Frage ist, haben die Stiefkinder meiner Mutter einen gültigen Anspruch auf den Immobilien? Welche Papiere werde ich dem Nachlassgericht vorlegen müssen um mein allein Erbrecht beweisen zu können ausser dem Testament.. Dazu muss ich noch hinfügen, dass wir (zweite Ehe) Flüchtlinge von Ungarn waren, ich muss mir alle Dokumente wie Geburts and Heiratsurkunden alles aus Ungarn beschaffen.
Ich hoffe dass mich auf Deutsch gut genug ausgedrückt habe. Bitte verzeihen sie meine Fehler.
Herzlichen Dank für ihre Beitrage

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Stiefkinder haben im deutschen Recht keinen Pflichtteilsanspruch.
Davon abgesehen: Du bist testametarisch Alleinerbe. Wenn du alle Urkunden beisammen hast, kannst du beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen - damit kannst du dich als Eigentümer ausweisen.


Wenn jemand einen Pflichtteilsanspruch hätte, dann müsste er ihn von dir fordern. Dann soll er auch einen Rechtsanspruch nennen.

Wenn allerdings die Erblasserin nur Ungarin (und nicht deutsche) war, könnte ungarisches Recht zum Tragen kommen. Das kenne ich nicht, da müsstest du in ungarischen Foren fragen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 4498x hilfreich)

Wer wurde Erbe des Vaters? Gab es ein Testament?

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
holly730
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke sehr für ihre Antworten.
Zuerst mal, meine Mutter war Deutsche Staatsangehörige, und ich bin Amerikanische Staatsbürgerin. So wenn ich dann recht verstehe, gelten in Deutschland die Deutschen Gesetze für diese Erbe.
Was für Urkunden brauche ich für Nachlassgericht um ein Erbschein erhalten zu können ist aber immer noch meine Frage, da wir kein Stammbuch zum Beispiel haben. Muss Dokumente vor der Scheidung meines Vaters vorlegen zum Beispiel.
Zum zweiten Beitrag; Alle drei Kinder haben ihren gesetzlichen Anspruch damals erhalten. Meine Mutter wollte alles präzise erledigen. So meine Mutter hat 1/2 der Sparbücher und was auf dem Konto war erhalten, und uns drei Kinder haben je 1/3 des anderen Hälfte bekommen, so je 1/6 von Total.
Meine Mutter hat dann all die alten Möbel uzw. behalten. Da war kein Testament, vor 32 Jahren vorhanden und da waren keine Immobilien, sie haben damals nur gemietet. Heute ist ein Testament da, und ich bin die Erbin.
Leider behauptet mein halb Schwester dass sie damals nicht genug Geld bekommen hätte. Es ist eine furchtbare Geschichte und sie hatte gedeutet dass Jeder beim Nachlassgericht eine Anforderung stellen kann und damit mir Schwerigkeiten machen kann.
Wie lange dauert das bis das Gericht ein Erbschein ausmachen wird? Also nachdem ich Vollmacht und ein Testament für alles habe, kann ich diese Wohnung uberhaupt jezt verkaufen? Weil zuerts sind da die monatlichen Beiträge die ich bezahlen muss und da steht wenig Bargeld zu Verfügung.

Danke wieder

holly730

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
So wenn ich dann recht verstehe, gelten in Deutschland die Deutschen Gesetze für diese Erbe.


Nur dann, wenn der Erblasser auch die deutsche Staatsangehörigkeit hatte. Das ist aber hier der Fall.

quote:
Leider behauptet mein halb Schwester dass sie damals nicht genug Geld bekommen hätte.


Selbst, wenn sie damit Recht hätte, wären die Ansprüche verjährt.

quote:
Es ist eine furchtbare Geschichte und sie hatte gedeutet dass Jeder beim Nachlassgericht eine Anforderung stellen kann und damit mir Schwerigkeiten machen kann.


Das ist nicht richtig.

quote:
Wie lange dauert das bis das Gericht ein Erbschein ausmachen wird?


Wenn es sich um ein notarielles Testament handelt, dann brauchst Du keinen Erbschein. Es reicht dann das Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichtes.

quote:
Also nachdem ich Vollmacht und ein Testament für alles habe, kann ich diese Wohnung uberhaupt jezt verkaufen?


Ja, das kannst Du.

Hälst Du Dich in Deutschland auf, so dass Du selbst die Dinge mit dem Nachlassgericht klären kannst?

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
holly730
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich danke wieder für die ausführlichen/klaren Antworten!! Da sind schon gute Nachrichten. Jedoch muss noch mehr fragen.
Quote: "Wie lange dauert das bis das Gericht ein Erbschein ausmachen wird?
Wenn es sich um ein notarielles Testament handelt, dann brauchst Du keinen Erbschein. Es reicht dann das Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichtes.
"

Nun der Immobilien Makler hat mir geschrieben:" Im deutschen Erbrecht ist der Erbschein eines der wichtigsten Dokumente für die Erben, denn mithilfe dieser amtlichen Urkunde können sie ihre Erbenstellung nachweisen und somit für den Rechtsverkehr eindeutig belegen, dass sie als Erbe am Nachlass des verstorbenen Erblassers beteiligt sind. Der Erbschein gibt aber nicht nur darüber Auskunft, welche Personen Erben sind, sondern enthält zudem auch Angaben zu etwaigen Verfügungsbeschränkungen der Erben."


So was heisst das genau? Ist es wichtig für mich dieses Dokument zu haben, nachdem ich eine notarielle Testament habe. Ich weiß nicht ob das wichtig ist da ich nicht nur mit Deutschland aber dann auch mit Amerika meine Sachen handeln muss. Die Erbe will kein Steuer anfordern, da sie klein genug ist in beiden Ländern. Wurde es mir aber gegen die Stiefkinder helfen?

Ich bin leider jetzt noch nicht in Deutschland, weil nur die Sterbeurkunde hat mal 1.5 Monate gedauert, bis es ausgestellt wurde. Ich dachte dass ich Amfang März hinüber fliegen würde. Ich kann aber nicht mehrmals hin und her fliegen; keine Ferien Tage, und nicht genug Geld.

Ich würde gern schon so viel wie möglich selbst erledigen. Ich habe den Betreuer meiner Mutter, der mir helfen sollte. Er hat am Nachlassgericht angerufen, denen mein Telefonnummer gegeben und ihnen mitgeteilt das wenn sie was brauchen, können sie mich hier in Amerika erreichen. Natürlich habe ich nichts gehört. Ich habe keinen Namen, man kann die telefonisch nur am Vormittags anrufen, und ich muss mit 6 Stunden Zeitunterschied rechnen.
Wenn sie mir noch weiter beraten können wie ich das schaffen könnte, dann wäre ich sehr dankbar.


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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Die Betreuung der Mutter endet mit ihrem Tod. Der Betreuer kann also gar nichts regeln. Das Nachlassgericht wird auch nicht automatisch tätig.

Ich würde an Deiner Stelle einen Notar beauftragen, schon jetzt. Der kann alles für Dich regeln, so dass Du Dich mit niemandem herumschlagen musst. Und wenn Du dann im März kommst, sollte alles vorbereitet sein.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

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