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Pflichtanteil / Lebensgefährtin

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Pflichtanteil / Lebensgefährtin

Hallo bin neu hier .
Habe eine bzw . mehrere Fragen .
Mein Vater hat mir eine Schenkung zu lebzeiten gemacht . Nun ist er im Krankenhaus und leider sieht es nicht gut für ihn aus .

Er hat eine Lebensgefährtin die warscheinlich das Erbe bekommt . Nun ich weis nichts über das Thema Erbe , weis nur das mir ein Plichteil zusteht .
Das wird die Schenkung gewesen sein . Die Lebensgefährtin regelt alles im Krankenhaus .
Welche Rechte hat sie und welche habe ich , darf sie das alles Regeln ? Wie kann ich ihr das Erbe ab nehmen oder gar nicht zulassen das sie etwas bekommt ?
Wenn mein Vater zb. Morgen Sterben würde was kann ich unternehmen ?

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von Labas am 13.03.2010 22:15
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Pflichtanteil / Lebensgefährtin
Hi,

quote:
Wenn mein Vater zb. Morgen Sterben würde was kann ich unternehmen ?

Du könntest die Beerdigung für ihn organisieren und ehrlich um ihn trauern.

quote:
Wie kann ich ihr das Erbe ab nehmen oder gar nicht zulassen das sie etwas bekommt ?

Kennt dein Vater deine Gedankengänge? Dann bleibt nur zu hoffen, dass er ein Testament hinterlässt.

Wie lange ist die Schenkung her?

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""


von Loddar am 13.03.2010 23:37
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>Pflichtanteil / Lebensgefährtin
quote:

Kennt dein Vater deine Gedankengänge? Dann bleibt nur zu hoffen, dass er ein Testament hinterlässt.

Das hat doch nichts mit meinen Gedanken zu tun , natürlich trauer ich dann um mein Vater . Aber die Lebensgefährtin will das ich nichts bekomme .

Die Schenkung war vor ca. 1/2 Jahr
Er hat mir etwas geschenkt was absolut nicht mehr oder vor 1/ 2 Jahr nicht denn Wert gehabt hat wie er in der Schenkung angegeben hat . Ich habe halt damals die Schenkung Unterschrieben mit den Wert angaben .

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von Labas am 14.03.2010 00:05
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Pflichtanteil / Lebensgefährtin
Eigentlich ganz einfach, @Labas,

noch lebt dein Vater. Was er mit seinem Geld macht, ist seine Sache. Und wen er bevollmächtigt, in SEINEM Sinn zu verfahren, auch.

quote:
. Ich habe halt damals die Schenkung Unterschrieben mit den Wert angaben .
Dann hat das doch seine Richtigkeit.
Hast du in dem Zusammenhang auch einen Pflichtteilsverzicht unterschrieben?

Was nach dem Tod deines Vater passiert, kommt auf den Inhalt seines Testaments an.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 14.03.2010 11:43


von Loddar am 14.03.2010 11:43
Status: Tao (5634 Beiträge)
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>Pflichtanteil / Lebensgefährtin
Die Lebensgefährtin darf dann für deinen Vater handeln, wenn er sie dazu bevollmächtigt hat (wenn du es rechtlich willst - moralisch finde ich es normal, dass Lebengefährten sich um soetwas kümmern).
Bezüglich des Erbens - das wird auf sein Testament ankommen. Wenn er keins hinterlassen wird, dann bist du Alleinerbe. Wenn er eins hinterlassen wird, in dem er seine Lebensgefährtin als Alleinerbin einträgt, steht dir als Pflichtteil 50% des Erbes nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten (z.B. Beerdigungskosten usw.) zu. Das hängt natürlich auch davon ab, ob du das einzige Kind bist.

Und ob du die Lebensgefährtin magst oder nicht - Hauptsache dein Vater war mit ihr glücklich und je länger diese Beziehung war, desto verständlicher ist, dass er ihr etwas "zukommen" lassen möchte.
Handelt es sich aber um eine "Abzockerin", dann kann man verstehen, dass du verhindern möchtest, dass sie sich beim Tod deines Vaters bereichert.

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"sika0304"


von sika0304 am 14.03.2010 12:33
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>Pflichtanteil / Lebensgefährtin
quote:
Hast du in dem Zusammenhang auch einen Pflichtteilsverzicht unterschrieben?

Nein

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von Labas am 14.03.2010 14:04
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Pflichtanteil / Lebensgefährtin
quote:
Handelt es sich aber um eine "Abzockerin", dann kann man verstehen, dass du verhindern möchtest, dass sie sich beim Tod deines Vaters bereichert.


Ich finde ja , sie mag mich nicht und tut alles um uns auseinander zu bringen bzw. das wir kein kontagt haben

Ja ich bin das einzige Kind .

Die Schenkung wird die angerechnet auf den Pflichtteil ?
Die Schenkung soll einen Wert haben von 18000,- , aber laut Rechnungen wo von 2004 sind kann das nicht sein ,meiner meinung ist der Wert jetzt Wert ca. 10000,-

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von Labas am 14.03.2010 14:10
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Pflichtanteil / Lebensgefährtin
Nun lass Dich mal nicht verrückt machen.
Dein Vater lebt noch, Du weißt nicht sicher, ob er ein Testament hat oder wen er begünstigt hat.
Als einziges Kind wärst Du gesetzlicher Alleinerbe.
Wenn er tatsächlich seine Lebensgefährtin als Alleinerbin einsetzen sollte, betrüge Dein Pflichtteil immerhin noch 50% des Wertes des Erbes.
Und das mit einem Freibetrag bei der Erbschaftssteuer von 400.000 €.
Immer dran denken: Deinen Pflichtteil kann sie Dir nicht nehmen.

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"Lukas 7,23"


von Arcturus am 15.03.2010 08:33
Status: Unsterblich (853 Beiträge)
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