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Pflicht zur Einkommenssteuererklärung 2003

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Pflicht zur Einkommenssteuererklärung 2003

Hallo!

Angenommen, ein junger Mensch zwischen Zivi und Studium ist 2003 drei Beschäftigungen nachgegangen:

1.) Das ganze Jahr über ein freigestellter (=Freistellung des Finanzamts) "Mini-Job" mit monatlich max 120 Euro Einnahmen

2.) Im April 2 Wochen bei Arbeitgeber A Feriengejobbt (Lohnsteuerkarte). Nettolohn 600 Euro

3.) Im Juni und August 2 Monate bei Arbeitgeber B feriengejobbt (gleiche Lohnsteuerkarte wie oben). Nettolohn 4000 Euro.


Im Oktober hat die Person angefangen, zu studieren.

Ist diese Person verpflichtet, für dieses Jahr eine Einkommenssteuererklärung abzugeben?

Da die Frist für eine solche bereits abgelaufen wäre, die Frage, was sich für die Person eher lohnt:

- die Erklärung zu spät abgeben (schließlich sollte er noch "Geld herausbekommen") und die Gefahr einer Strafe in Kauf nehmen

- nichts mehr machen, die Sache auf sich bewenden lassen?

Vielen Dank,
T


von Thomas F am 30.03.2005 15:51
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>Pflicht zur Einkommenssteuererklärung 2003
Die Frist läuft erst am 31.12.2005 ab. Eine Strafe ist daher nicht zu erwarten.

Eine Pflichtveranlagung ist hier nicht gegeben.

Du solltest daher auf jeden Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben. Eine Strafe hast Du dabei nicht zu befürchten.

Aus dem Ferienjob unter 3) ist mit Sicherheit eine Steuererstattung zu erwarten.


von hh am 30.03.2005 17:31
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>Pflicht zur Einkommenssteuererklärung 2003
ich hab mal gehört, dass man als privatperson immer eine steuererklärung gemacht hat, sobald man eine abgegeben hat!


von jerry006 am 30.03.2005 17:44
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>Pflicht zur Einkommenssteuererklärung 2003
Das ist nicht richtig.


von hh am 30.03.2005 18:05
Status: Tao (23495 Beiträge)
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>Pflicht zur Einkommenssteuererklärung 2003
"Das ist nicht richtig."

d. h., ich brauch also keine zu machen, obwohl ich bereits eine in den vorjahren gemacht habe?!




von jerry006 am 31.03.2005 08:12
Status: Senior (109 Beiträge)
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>Pflicht zur Einkommenssteuererklärung 2003
Unter welchen Umständen eine Pflicht zu Steuererklärung vorliegt, ist genau im EStG festgelegt.

Die Tatsache, dass man im Vorjahr eine Einkommensteuererklärung abgegeben hat, gehört nicht zu diesen Umständen.

Aber auch Privatleute können verpflichtet sein, eine Steuererklärung abzugeben. Hier nur die wichtigsten Beispiele für so eine Pflicht:
- Steuerklassenkombination III/V bei Ehepaaren
- Eintragung eines Freibetrages auf der Steuerkarte
- Nebeneinkünfte >410€ im Jahr

Du kannst grundsätzlich davon ausgehen, dass dann eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht, wenn mindestens theoretisch eine Nachzahlung auftreten könnte.


von hh am 31.03.2005 09:07
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>Pflicht zur Einkommenssteuererklärung 2003
ich war das komplette jahr 2004 leider arbeitslos und habe zwischendurch auf 165 €-basis gearbeitet!

wie siehts da aus?


von jerry006 am 31.03.2005 10:59
Status: Senior (109 Beiträge)
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>Pflicht zur Einkommenssteuererklärung 2003
Bei Dir besteht keine Pflicht zur Einkommensteuererklärung. Die 165€ werden vom AG pauschal versteuert und gelten daher nicht als Nebeneinkünfte im o.g. Sinne.

Solltest Du aber Werbungskosten geltend machen wollen wie Thomas F., dann kannst Du natürlich freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben.


von hh am 31.03.2005 13:08
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