Pflicht zur Einkommenssteuererklärung 2003
Hallo!
Angenommen, ein junger Mensch zwischen Zivi und Studium ist 2003 drei Beschäftigungen nachgegangen:
1.) Das ganze Jahr über ein freigestellter (=Freistellung des Finanzamts) "Mini-Job" mit monatlich max 120 Euro Einnahmen
2.) Im April 2 Wochen bei Arbeitgeber A Feriengejobbt (Lohnsteuerkarte). Nettolohn 600 Euro
3.) Im Juni und August 2 Monate bei Arbeitgeber B feriengejobbt (gleiche Lohnsteuerkarte wie oben). Nettolohn 4000 Euro.
Im Oktober hat die Person angefangen, zu studieren.
Ist diese Person verpflichtet, für dieses Jahr eine Einkommenssteuererklärung abzugeben?
Da die Frist für eine solche bereits abgelaufen wäre, die Frage, was sich für die Person eher lohnt:
- die Erklärung zu spät abgeben (schließlich sollte er noch "Geld herausbekommen") und die Gefahr einer Strafe in Kauf nehmen
- nichts mehr machen, die Sache auf sich bewenden lassen?
Vielen Dank,
T
von Thomas F am 30.03.2005 15:51
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