Pflicht der Kinder zu Eltern-Unterhalt begrenzt
AFP VOM 23.10.2002 | Nachrichten - Aktuelle Prozesse | 45918 Aufrufe Mehr zum Thema:Pflegekosten, Eltern
- Bundesgerichtshof: "Angemessener Selbstbehalt" muss bleiben
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Unterhaltsansprüche pflegebedürftiger Eltern gegenüber ihren Kindern begrenzt. Nach einem in Karlsruhe gefällten Urteil müssen Kinder nicht mit ihrem gesamten Vermögen und Einkommen für anfallende Pflegekosten aufkommen. Unterhaltspflichtigen Kindern muss vielmehr ein "angemessener Selbstbehalt" bleiben, der "nach dem Einkommen, Vermögen und sozialen Rang entsprechenden Lebensstellung" zu bemessen sei.
Der Selbstbehalt umfasst "den gesamten Lebensbedarf einschließlich einer angemessenen Altersversorgung", entschied der BGH. Die Richter hoben damit ein gegenteiliges Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz auf und verwiesen den Fall zur erneuten Entscheidung zurück. (Az: XII ZR 266/99)
Im Ausgangsfall war der Kläger zur Rückerstattung von 43.000 Euro Pflegeunterhalt an das Sozialamt verurteilt worden. Die Eltern des 67-jährigen Mannes waren in einem Pflegeheim untergebracht. Nachdem ihr Vermögen nach viereinhalb Jahren Heimaufenthalt aufgebraucht war, reichte die Rente und später auch die Pflegeversicherung zur Deckung der Kosten nicht aus. Das fehlende Geld zahlte daher bis zum Tod des Ehepaares das Sozialamt. In elf Monaten für den Vater und 23 Monaten für die Mutter fielen insgesamt 43.000 Euro Kosten an.
Das OLG hatte dem Kläger bei einem Monatseinkommen von bis zu 5100 Mark (rund 2600 Euro) zwar einen Selbstbehalt von 2200 Mark im Monat zugebilligt, den Sohn zugleich aber zur Zahlung der Heimkosten für die Eltern von insgesamt rund 5400 Mark (knapp 2700 Euro) im Monat verurteilt. Den fehlenden Betrag von rund 22.000 Mark (etwa 12.000 Euro) sollte er aus seinem Vermögen aufbringen. Nun muss das OLG den Selbstbehalt des Klägers neu berechnen. Dazu gab der BGH ausdrücklich vor, dass zum Unterhalt verpflichtete Kinder eine "spürbare und dauerhafte Senkung" ihres berufs- und einkommenstypischen Niveaus nicht hinnehmen müssten, so lange sie nicht "ein Leben in Luxus" führen.
24. Oktober 2002 - 17.01 Uhr
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